Spekulationssteuer (-Steuerhinterziehung) beim Hausverkauf?
Angenommen ein Einfamilienhaus würde für 400.000€ angeboten werden und um die Spekulationssteuer zu sparen sollen 150.000€ für Inventar ausgewiesen werden.
Faktisch ist jedoch kein Inventar sondern lediglich Sperrmüll vorhanden.
Nehmen wir an, dass Käufer-A sich nicht auf dieses mündliche Angebot einlässt und nun Käufer-B das Objekt bekommen soll. Käufer-B, so sagt der Verkäufer, hätte das Geld direkt zur Verfügung und müsste es nicht über eine „lästige“ Bank finanzieren und somit auch keine lästigen Fragen beantworten.
Wäre das eine Steuerhinterziehung? Wo könnte man dieses Fehlerverhalten melden und wie?
Schließlich kann der Käufer-A nur darüber spekulieren, dass hier wirklich eine Steuerhinterziehung stattgefunden hat…
3 Antworten
Wenn im Kaufvertrag ein so hoher Anteil für Inventar ausgewiesen wird, verlangt das zuständige Finanzamt, dass dieser hohe Wert auch belegt wird (habe ich selbst bereits bei einem Wert von ein paar tausend Euro erlebt).
Ist der eigentliche Wert der Immobilie so weit unter dem üblichen, wird bereits der Notar hellhörig werden und ggfs. bei der ohnehin erfolgenden Meldung an das Finanzamt einen Hinweis geben (auch er würde durch so eine Abwertung des Kaufpreises einen finanziellen Schaden erleiden). Das Finanzamt kann bei entsprechendem Verdacht die Kontobewegungen der beiden Beteiligten überprüfen.
Das Bargeld muss aber erst in die Hände des Käufers gelangen und der Verkäufer wird es sich auch nicht in einen Kissenbezug nähen. Man darf schließlich nicht vergessen, dass die Steuerhinterziehung von beiden begangen wird (auf Käuferseite bei der Grunderwerbsteuer).
Ich halte das für ein wenig viel Aufwand für eine überschaubare Steuer"ersparnis".
Ist natürlich weit weg von der Frage!!! Die hast du beantwortet.
Es soll aber vorkommen, dass der Wunsch des Verkäufers nach einem aus steuerlichen Gründen niedrigen Verkaufspreis (Ersparnis fast 50 %) und der Wunsch des anderen zusammenkommen, sein Schwarzgeld - das er aus der Schweiz geholt hat, um nicht aufzufliegen - oder auch mal durch Schwarzarbeit zusammengespart hat.
Natürlich wird (über Strohmänner oder auch nicht) auch durch Korruption, Menschen- oder Drogenhandel erworbenes oder illegal außer Landes geschmuggeltes Geld so gewaschen.
Was der Verkäufer mit dem Köfferchen macht? Ihm meistens egal. Er hat ja die Hälfte des Bargeldes an Steuer gespart ;). Oft auch einen sehr guten Preis erzielt.
Also ja, natürlich Steuerhinterziehung von beiden Seiten. Nebenbei auch Geldwäsche. Nur ist der Aufwand je nachdem weniger groß und die Steuerersparnis und mögliche andere Ertrag - vor allem für den Käufer - wesentlich größer, als du annimmst. Die "Steuerkeule" auf den Verkäufer (und dessen relative Harmlosigkeit) sorgt dafür, dass der ihn kaum anzeigen wird.
Die Idee ist nicht gerade neu und ein Nicht-Käufer weiss nicht, ob es wirklich zu dem oder dann doch zu einem ganz anderen Deal kam. Mikkey hat das ausgeführt.
Anzeigen schadet aber nichts. Ich empfehle eine anonyme Anzeige beim örtlichen Finanzamt und zwar genau das, was du weisst und was du vermutest.
Die Spekulationssteuer heißt Einkommensteuer.
Da wir keine Ahnung haben, wann und für wie viel das Haus erworben wurde, kann man nicht sagen, ob da eine Steuerhinterziehung in Frage kommt, da der Verkauf nicht steuerbar sein könnte.
Wenn man Sachen als Inventar deklariert statt als Grundstücksbestandteile dann will man meist Grunderwerbsteuer sparen.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es eine dummer Versuch ist Steuern zu sparen, denn kein Finanzamt akzeptiert 150.000 Euro Inventar ohne zumindest rückzufragen. Die Frage ist nur, ob es zur Anzeige kommt.
So lange es noch Bargeld gibt, muss so eine Hinterziehnung nicht zwangsläufig an Kontobewegungen zu sehen sein. Sonst bin ich voll bei dir.