Urlaub Reinigungskraft mit 2 Objekten?
Ich arbeite 5 Tage die Woche auf Minijob als Reinigungskraft in Objekt A. Seit 4 Wochen wurde der Freitag in ein anderes Objekt B verlegt. Nun wird mir, trotz Arbeit am Freitag in Objekt B, in A Urlaub ohne mein wissen abgerechnet. Zudem würde zur Zeit kein Urlaubsanspruch bei B bestehen (habe wegen Halbtagsjob jetzt gekündigt). Es ist ein und dieselbe Firma und die gleiche Arbeit. Ist das zulässig?
1 Antwort
Definitiv nicht.
Ein Arbeitgeber - egal wieviele Ausübungsorte - gleich gesamte, für Urlaub anzurechnende Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber darf also deinen Urlaubaanspruch nicht davon abhängig machen, wo Du deine Arbeit verrichtest.
2.Minijob beim gleichen Arbeitgeber wäre rechtswidrig. Die Minijob-Zentrale würde das m.E. schon bei der Anmeldung verhindern.
Aber, wie Du sagst, denkbar ist erst Mal alles ;-)
Ich sehe halt, dass unser Mietshaus in Berlin als eine GmbH aufgestellt ist. Diese könnte dann direkt den Minijob vergeben und nicht die für mehrere Mietshäuser agierende Hauverwaltung. Damit wären dann unterschiedliche Arbeitgeber gesichert.
So würde ich es zuerst auch einmal sehen. Aber es gibt da ja auch die Möglichkeit, dass der Fragesteller für jedes Objekt einen eigenen Minijobvertrag hat. Das würde ich aus der Aussage deuten, dass für das Objekt B noch kein Urlaubsanspruch besteht. Der Arbeitgeber erleichtert sich damit natürlich seine Buchhaltung, denn er kann die Vollkosten ohne großes Rechnen auf die einzelnen Objekte verteilen.