Ist ‘Verhandlungsbasis’ ein bindendes Angebot?
Angenommen ich mache ein generelles Angebot um etwas zu verkaufen, dabei nenne ich auch einen konkreten Preis (Verhandlungsbasis). Ist dies ein bindendes Angebot? Wenn jetzt jemand kommt und mir den Preis zahlen will den ich angegeben habe, muss ich dann verkaufen? Oder ist es kein richtiges Angebot, weil der Preis noch nicht ausgemacht wurde und damit wäre es eher sowas wie Werbung?
2 Antworten
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn du das Angebot an mehrere gerichtet hast ist es eher wie eine Werbung zu sehen. Wenn Du aber zu einer Person so etwas sagst wie 10.000 Euro VB ist das Angebot eher konkret an eine Person gerichtet und als Antrag zu werten, denn die andere dann auch annehmen kann (das müsste sie aber dann sofort tun, wenn nicht anders vereinbart)
Die Bezeichnung "generelles" Angebot für eine Verhandlungsbasis ist irreführend. Es handelt sich dann um eine Offerte zum Angebot und nicht um ein echtes Angebot. Ein echtes Kaufangebot nämlich enthält bereits alle wesentlichen Vertragsbestandteile und braucht nur noch mit einem simplen "Ja" angenommen zu werden. Allerdings ist auch da immer die Auslegung der konkreten Aussagen vorzunehmen. Es muß dem anderen Teil schon erkennbar gemacht werden, dass keine genau bestimmte Summe gefordert werden soll.