Wohnung unter wert verkaufen? Wie wird dann besteuert?
Angenommen es steht eine Wohnung zum Verkauf. 4 Zimmer, renovierungsbedürftig, sage jetzt mal das sie ca 450000,-€ wert ist. Und sie wird einem für 180000,-€ angeboten. Weil man sich kennt aber nicht verwandt mit einander ist. Würde das gehen? Und wenn ja wie wird es dann alles besteuert?
5 Antworten
Also man kann nur sachgerecht antworten, wenn man den Sachverhalt kennt. Wenn man etwas nicht weiß, muss man eben Annahmen treffen.
Also nehme ich mal an, dass es sich um eine GmbH handelt, die ihr einziges Grundstück verkauft. Das Grundstück wurde vor dem 1. Januar 1986 fertiggestellt; mit dem Bau wurde vor dem 1. Juni 1984 begonnen.
Umsatzsteuer:
Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht ist möglich, § 27 (2) UStG.
Körperschaftsteuer:
Versteuert wird die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert. Handelt es sich beim Käufer um eine nahestehende Person, wird so getan, als würde für 450.000 Euro verkauft (vGA).
Gewerbesteuer:
Die erweiterte Kürzug entfällt, es sei denn, das Grundstück wird zum 31. Dezember verkauft. Damit unterliegt der Gewinn auch der Gewerbesteuer.
Einkommensteuer:
Entfällt bei der GmbH.
Schenkungsteuer:
Ist der Käufer keine nahestehende Person, so fällt Schenkungsteuer auf die Differenz zwischen 450.000 und 180.000 Euro an.
Grunderwerbsteuer:
Fällt an, da ein Ausnahmetatbestand nicht erkennbar ist.
Hoffe geholfen zu haben.
Kann aber auch sein, dass alles ganz anders ist. Wer weiß das schon.
Beispielsweise ist das eine Privatperson und das Grundstück ist länger als 10 Jahre im Familienbesitz.
Dann bliebe nur noch die Schenkungsteuer übrig.
Man muss ja steuern zahlen wenn man was kauft. Und ich würde gerne wissen ob die steuern für 180000 gerechnet werden oder vom eigntlichen wert der Wohnung
Aus dieser Formulierung erlaube ich mir abzuleiten, dass Du die Grunderwerbsteuer meinst, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird.
Also eines geht ja nur, entweder, die Wohnung ist 450.000,- Wert, dann wäre eine Verkauf für 180.000,- eine gemischte Schenkung:
Grunderwerbsteuer auf 180.000,- und Schenkungssteuer auf 270.000,- (wenn unter Fremden 30 % auf 250.000,- (weil 20.000,- Freibetrag).
Oder die Wohnung ist so nieder, das der Wert nur 180.000,- ist (was aber für eine Wohnung kaum vorstellbar wäre, sondern nur für ein Haus, da wäre es das Grundstück mit abbruchreifer Immobilie), dann wären 180.000,- die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Das nennt man entweder "Steuerhinterziehung" oder "Dummheit". Das kann von der Hausdurchsuchung bei Käufer und Verkaufer wegen Streuehinterziehung bis zu Ermittlung wegen Geldwäsche alles bedeuten.
Dummheit müsste man nicht versteuern. Die Steuer ist nur auf den Kaufpreis zu errichten.
Nur wer soll glauben, das es kein Kompensationsgeschäft gab. Daher würde nachversteuert werden. Also Grunderwerbsteuer auch auf den Rest. Dazu zwei Strafverfahren bei denen min. 90 Tagessätze rauskommen.
Welche Steuer ?
Man muss ja steuern zahlen wenn man was kauft. Und ich würde gerne wissen ob die steuern für 180000 gerechnet werden oder vom eigntlichen wert der Wohnung
Bitte die Frage beantworten, mir scheint es wesentlich zu sein, dass wir wissen, ob hier
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommensteuer
- Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
gemeint ist.
Nach Möglichkeit bitte auch den Sachverhalt so schildern, dass man weiß, worum es geht.
Irgendwie alles Merkwürdig? Eine Wohnung soll 450.000€ Wert sein aber für 180.000€ verkauft werden. Auch wenn das Objekt Renovierungsbedürftig ist würde man doch die Renovierungskosten abziehen vom Wert. Das der aktuelle Wert dadurch bei weniger als der Hälfte liegen soll kann man nicht glauben. Das würde ja einer Kernsanierung entsprechen. Ich hoffe der Fragesteller kennt die Unterschiede zwischen Renovierung und Sanierung.
Fazit der Erwerber wird mit diesem (Grunderwerb)-Steuersparmodell scheitern.
Aber man kann es versuchen.....
Sehr umfassend. DH.