Erstwohnsitz, Grenzgängerregelungen beachten.
Ja, das richtig, weil Du in der Summe nichts (NULL) für das Ticket bezahlst.
Adam Riese sagt dazu:
Landschaftverband = + zB 38,00 € Sozialamt = - zB 38,00 €Somit handelt sich hier um ein vollsubventioniertes Ticket. Du kannst den ÖPNV in Deiner Stadt oder in Deinem näheren Umkreis nutzen, ohne dafür selbst zu zahlen.
Die umständliche Verrechnungsweise hat wohl etwas mit Deinem Status in Bezug auf die unterschiedlichen Kostenträger zu tun. Mehr weiss ich nicht ....
Zusatz: das Du Selbstzahler bist, kann ich nicht richtig sein. Und wenn der Haken an der Bürokratie liegt, dann musst Du eben eine Korrektur vornehmen lassen. Dabei wird hier hier keiner helfen können.
Recherchiere mal über eine Suchmaschine Abzweigung des Kindergeldes, das übrigens höher als 200,- ist. Das ist eine ganz gute Alternative zu den Streitereien rund ums Geld zu Hause. Mit der Abzweigung auf Antrag wird das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf Dein Girokonto überwiesen.
Hier die Kindergeld-Sätze 2021:
https://www.arbeitsagentur.de/news/erhoehung-kindergeld-und-kinderzuschlag-2021
Suche Dir einen Minijob, damit Du mehr Taschengeld für Dich hast. Mit 18 Jahren bin ich von zu Hause ausgezogen und habe mich nicht mehr nur auf elterliche Transferzahlungen verlassen. Werde selbständig! Einer der wichtigsten Pfeiler im Erwachsenenleben. Deine Idee der Klage gegen die Eltern ist Kindergarten.
Wie bei jedem anderen Inkasso auch, reichst Du einen Widerspruch ein. Bei den Verbraucherzentralen im Internet findest Du Musterschreiben, wie man sowas rechtssicher formuliert.
Das Du dich dreimal von einem Inkasso der AfA darum bitten lässt, könnte sich zu minderschweren bis schwerem Problem herauswachsen. Genaueres kann man hierzuwohl nicht antworten. Was machen die als nächstes? Hauptzollamt? Gerichtsvollzieher?
Um den Widerspruch beweiskräftig zu belegen, werden wohl Kontoauszüge in Kopie nötig werden. Liegen Dir diese aus 2010 nicht mehr vor, kannst Du sie bei der Bank als Journal kostenpflichtig beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass Du die Bank zwischenzeitlich gewechselt hast, denn Kundendokumente müssen 10 Jahre lang bei Banken archiviert werden.
Es bringt Dich in jedem Fall nicht Weiter, Dich verar**** zu fühlen, einen auf saure Zitrone zu machen und gar nichts in dieser Angelegenheit zu unternehmen. Ein Widerspruch schindet Zeit und könnte erfolgsversprechend sein, wenn die Angelegenheit wirklich so unberechtig ist, wie Du vorgibst.
Gehe aber vorsichtshalber davon aus, dass die Behörde im Recht ist. Suche nach Unterlagen aus dieser Zeit und gehe alles - soweit möglich - nochmal Blatt für Blatt durch. Du kannst es Dir nicht leisten, der AfA in RE irgendeinen Stuss zu antworten.
Viel Erfolg!
Hi, die Infos aus diesem Link lassen sich gut auf Eure Situation übertragen:
https://www.anwaltonline.com/familienrecht/tipps/672/wir-sind-beide-auslaender-koennen-wir-in-deutschland-heiraten
Erforderlich ist, dass ein Nachweis der Identität, der Namensführung, des Familienstands und des Wohnsitzes möglich ist. Hierzu sind die folgenden Dokumente notwendig:
- Gültiger Reisepass / Personalausweis / amtlicher Ausweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (i.d.R. durch den Ausweis)
- Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes oder die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Ggf. Aufenthaltsbescheinigung
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ggf. Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder zusätzlich Auflösungsurteil / Sterbeurkunde
Ausländische Urkunden sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung und ggf. Beurkundung vorzulegen.
Wie alle Versicherten "profitiert" man von der marginalen Rentenanwartschaft bei Eintritt in die gesetzlichen Altersrente. Als EM-Rentenempfänger, und damit Rentenspezialist, ist eigentlich zu erwarten, das Dir der Sachverhalt klarer als manch anderen sein sollte. Ist der Minijob rentenversicherungsbefreit "profitiert" man gar nicht.
Zauberwort: Korrekturverrechnung. Denn die Sonderzahlung wird ja sozialversichert und versteuert. Daher muss der Betrieb die SV und die Steuern korrigieren (lassen).
Auf die Bank überweisen wird so nicht gelingen und das ist in der Regel Mitarbeitern auf das Geschäftskonto auch gar nicht erlaubt. Du bittest also schriftlich um Ausbuchung mit dem nächsten Gehalt. Die Januarknete wird dann um die Sonderzahlung verkürzt überwiesen.
Und keine Sorge: spätestens mit der Aktion wird die Personalabteilung blicken, dass Du den Betrieb schon bald verlassen willst.
Rechtlich dürfte es da keine Probleme geben, wenn Du denen mit einem Rechtsbehelf kommst, werden die nächsten Wochen ja noch ungemütlicher für Dich werden.
Interessanter Link und interessante Frage!
Jedoch - ich bin selbst Kundin bei der großen Nachbarbank, der DOVOBA - kann ich mir Genossenschaftsanteile im Wert vn 45k kaum vorstellen. Mir wurde immer gesagt, dass der Genossenschaftsteil bei 856,- € gedeckelt ist (eingefroren wird) und die Dividenden sind ja erst ab dem Zeitpunkt der vollen Besparung wirksam. Man kauft stets Anteil für Anteil (Zug um Zug). Es sind glaube ich, ingesamt fünf Anteile bis zur Einzahlgrenze.
Vll ist das im Link genannte Ehepaar Unternehmer mit einem Geschäftskonto. Anders lässt sich die Möglichkeit, der hohen Anteile nicht erklären.
Also: mir ist echt nicht bekannt, dass man der eigenen Bank zehntausende von Euros hinterherwerfen kann. Und ja, Voraussetzung Genossin zu sein, sind natürlich die Einlagen über das DOVOBA - Girokonto, andernfals wäre keine Mitgliedschaft möglich.
Schon allein aus weiser Voraussicht, würde ich an Deiner Stelle diesen geschenkten Gaul nicht in in seinen Reitstall zurückbringen.
Wenn Du heute in Deiner Situation (ALG2 plus Minininijöbchen = gut über die Runden???) Geldgeschenke verwehrst und die Verwandten damit ziemlich vor den Kopst stösst, wirst Du von der Seite aus in Zukunft erst recht keine monitäre Unterstützung mehr erwarten können. Die denken dann: ist bei Dir eh vergebene Liebesmühe oder auch: Ist die so doof oder tut die nur so?
Im übrigen kannst Du das Geld einfach unterm Kopfkissen oder so sparen, denn eine spätere Arbeitsaufnahme geht erfahrungsgemäß immer ins Geld: neue Kleidung, Fahrtkosten, technische Ausrüstung usw. usf.
Es ist sehr unklug - weil kurzsichtig - in Deiner Situation ein hier unberechtigtes schlechtes Gewissen zu haben. Gute Chancen soll man nutzen!
Think simple - kompliziert wirds eh von allein.
Richtig helfen kann ich Dir nicht, aber die Deutsche POP kam hier im Forum und andernorts schon öfters zur Sprache und dann meistens im Zusammenhang mit einem Fiasko. Kannst Du mal die Suchfunktion nutzen. Du scheinst mit den Problemen bei Deutsche POP nicht alleine dazustehen.
Die Idee mit der Krankschreibung ist nicht so schlecht, eine andere große Wahl wirst Du eh nicht haben, um aus dem Vertrag rauszukommen. Gut möglich, dass Du im Anschluss der Kündigung mit den Justiziaren (Armada der Anwälte) der Deutschen POP konfrontiert werden wirst, das solltest Du auf dem Radar behalten.
Erfolgsaussichten also ungewiss .... .
Der Krankengeldanspruch kann nach dem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis eigentlich nur rechtlich sauber aufrecht erhalten werden, wenn Du einen Antrag auf ALG 1 bei der AfA stellst. Arbeitslosigkeit und Krankengeld schliessen sich nicht aus, denn die Beiträge in der GKV werden ja weiter geleistet.
In jedem Fall schliessen sich wachsendes Gewerbe und Krankheit gegenseitig aus. Dafür braucht es kein Sozialversicherungsexperte zu sein und dazu braucht es auch keine besonders hochbegabte Sozialversicherungsfachangestellte, die sich auf Betrugdelikte spezialisiert hat.
Du kannst also weiter fröhlich Psychotherapie machen und zugleich das Unternehmertum betreiben. Das ganze kollidiert aber mit der Arbeitslosigkeit bei AfA. Alles andere wäre jedoch Betrug.
Dir bleibt nur eine Enscheidung: Alles oder Nichts. Unternehmertum oder Arbeitslosigkeit. Irgendwie dazwischen weiter vom Krankengeld fröhnen und darben wird nicht funktionieren!
Kann es passieren das es Ärger gibt, weil ich ja auch Krankengeld beziehen werde in Zukunft
Krankgeld?? Mit Ende des Arbeitsverhältnisses erlischen ja sämtliche Sozialversicherungsbeiträge. Du wirst Dich, ob Du willst oder nicht, freiwillig gesetzliche krankenversichern müssen. Zur Not wird das mit teuren Säuminszuschlägen später nachgeholt (gesetzl. Krankenversicherungspflicht!).
Ein Wechsel in die PKV wird wegen der Gesundheitsprüfung wohl nicht mehr möglich sein. Die GKV berechnet den Selbstzahlerbetrag anhand von Steuerunterlagen. Beim Start der Selbständigkeit werden Umsatz- und Gewinnannahmen von der GKV vorweggenommen.
Überdies: wie sollten die erforderlichen AU-Bescheinigungen ohne Arbeitstelle zustande kommen? Die GKV erfährt ja in jedem Fall über den Arbeitgeber von der Abmeldung in der SV.
Das Ganze klingt doch stark nach Krankengeldbetrug. Und das nicht nur ab den künftigen Zeiten der wachsenden Selbstständigkeit, sondern bereits viele Monate während des lfd. Arbeitsverhältnisses .... .
Hier steht, wie die Krankengeldabsicherung für Selbständige in der GKV funktioniert: https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld-selbststaendig/
Deine Frage bringt ja nichts, weil Du nicht das Verhältnis zu den Einnahmen des Paares hier darlegst. Die 500 Euro beziehen auf welche Einnahmen genau? Auf 2000, auf 5000 oder was?
Komische Fragestellung im übrigen: Du gibst auch nicht an, in welche Kanäle das Ersparte fliesst. Legt Ihr das Geld unters Kopfkissen? Bestimmt nicht ... .
Also, die meisten hier werden neben Essen noch ganz andere Fixkosten auffahren können. Freizeit gehört nicht zu den Fiskosten und ist darüberhinaus in ganz bescheidenerweise Weise ein doch sehr dehnbarer Begriff.
Ja, die Witwenrente entfällt bei erneuter Heirat der Frau. Weil die staatliche Witwenrente entfällt wird die Betriebsrente wohl zu 99,9 % ebenfalls nicht mehr ausgezahlt werden.
Das ist übrigens der Hauptgrund, warum es soviele Underdog Witwen und Witwer gibt, die nimmermehr beim Standesamt gesehen wurden .... .
www dot pkv minus ombudsmann dot de
Wenn dies eine unterjährige Kfz-Versicherung ist, dann gilt für diese nicht der übliche Stichtag 30.11.20 sondern zB der Kündigungstermin 31.05..
Die Kündigung bei einem normalen Vertrag bis spätestens 30.11. beim alten Versicherer eingehen müssen. Irgend eine Information vom neuen Versicherer zum 14.12. ist zu spät und warum hast Du dich darauf (Makler?) nur verlassen?
Prüfe einfach die Vertragsunterlagen zur alten Versicherug und kläre den Sachverhalt in den nächsten Werktagen direkt mit der alten Versicherung und nicht über die Komfortzone Makler oder Internetforum.
Wenn ich so das Job Center wäre, würde ich mich schon fragen, warum Du wirklich so doof warst, ausgerechnet den Fahrzeugbrief eines vom Staat bezahlten Fahrzeuges Deinem Bruder in die Hand zu drücken. Du hättest das nie machen dürfen!
Du, der Wagen wird ganz entfernt und sehr quer auch mit meinem Sozialversicherungsbeiträgen und von meinen Steuern finanziert. Du hast ja überhaupt keine Leistungserbringung und NULL Erspartes für diesen Wagen aufgebracht. Dummerweise kannst Duden PKW nun auch nicht für irgendeine Fahrt zu irgendeiner Arbeit verwenden, dafür war er ja mal gedacht.
Und Du hast es ja offensichtlich noch nichtmals fertig gebracht, einen Zweitschlüssel bei Dir aufzubewahren. Also sorry, großes Verständnis kann ich für die ganze Aktion jetzt nicht aufbringen. Und wie Du aus der Sache wieder rauskommst, das wird sehr schwierig werden, aber es ist vollkommen und uneingeschränkt von Dir selbstverschuldet!
Du hast Staatsgelder missbraucht, in dem Du den Wagen Deinem Bruder vermacht hast!
Sei mir nicht böse ob meinem Statement, aber wenn Du wirklich so ein leistungsstarker hyperintelligenter Überflieger wärst, der sich als Alchemist in drei Berufen zugleich ausbilden möchte, dann würdest Du dich unter Garantie nicht genötigt fühlen, unser Allerwelts-Forum, bei dem es übrigens ausschliesslich um Finanzen geht (!), zu solchen Fragen um Rat zu bitten. Denk mal drüber nach!
Das steht so ein bisschen in den Sternen des Finanzamtes und den genauen Betrag wird Dir hier keiner ausrechnen können. Rechne mit mehreren hundert Euro. Die Riesterkündigung ist halt eine steuerschädliche Verwendung.
Hier ist ein Erklärbär, warum man Steuern zurückzahlen muss und es werden Beispielrechnungen aufgeführt.
www dot weltsparen dort de slash altersvorsorge slash riester minus rente slash kuendigen
Keine Frage für ein Internetforum, sondern eine an den hiesigen Betriebsrat in Deiner Firma.