An die Vermieter

4 Antworten

Ich bin kein Vermieter, aber es gibt Ausnahmen und Fristen. 🙏

  • Bis 2026 dürfen Unternehmen noch Papierrechnungen oder PDFs versenden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
  • Bis 2027 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro (im vorangegangenen Jahr) noch Papierrechnungen oder PDFs versenden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
  • Ab 2028 sind die Vorgaben an die E-Rechnung und ihre Übermittlung zwingend einzuhalten.
  • Ausnahmen sind Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto (§ 33 UStDV), Rechnungen, die der Geheimhaltung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegen, sowie bestimmte umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UstG, wie zum Beispiel Postdienstleistungen, Bankdienstleistungen oder Heilbehandlungen.

Schon ab 2025 müssen inländische Unternehmer und Freelancer in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen, verarbeiten und archivieren zu können. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Freelancer selbst auch schon E-Rechnungen ausstellen muss. Auch für den Empfang ist eine geeignete Software oder zumindest ein Viewer erforderlich.


Eifelia 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 21:57

Nur darum ging es ja - um dem EMPFANG von Rechnungen.

GandalfAwA  05.10.2024, 18:58
@Eifelia

Oh, das habe ich übersehen, stimmt, hattest Du geschrieben. 😊🙏💖

Anscheind gibt es keinen Grund für Panik.

Für den Empfang einer elektronischen Rechnung dürfte daher zunächst ein E-Mail-Postfach ausreichen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Möglichkeit des Downloads über ein (Kunden-)Portal eine gangbare Variante.

Die gängigen Buchhaltungsprogramme wie Lexware sevDesk usw. für kleine Unternehmen werden es können.

Die Profiprogramme sowieso.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Eifelia 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 21:59

Von Panik war ja auch nicht die Rede 😉, es sind ja noch drei Monate Zeit, libdestend

Nur eine Infornation, weil sich herauskristallisiert, dass die meisten kleinen Vermieter noch gar nichts davon mitbekommen haben. Und wie viel von denen haben schon ein Buchführungsprogramm am Start?

Eifelia 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:02
@Eifelia

Ps:

Und eine E-Rechnung im X-Format im Email-Postfach ist zwar angekommen, aber es braucht schon auch noch eine Software, um sie zu lesen, wenn ich sie bezahlen will 😉, da ist ja nichts Menschenlesbares dabei.

War mir bisher nicht bewußt. Werde mich aufgrund des Hinweises mal in das Thema einarbeiten.


wfwbinder  04.10.2024, 21:09

Na Du wirst Deine Mieten ja nicht mit Mieterbuch und handgeschriebem Hauptbuch abrechnen. Ich denke jede normale Software bekommt in den nächsten 2 Monaten so ein Element.

für word bzw excel wird es ein Plugin geben...

ich benutze vielfach irfanview...auch dafür konnte ich viele Formate öffnen, zudem gibt es eine wenn auch abgespeckte kostenlose Version...auch dafür ist ein Plugin geplant...

wer ganz andere Wege gehen möchte, benutzt das kostenlose GIMP ...auch dafür wird es ein Plugin geben

ich bin zwar kein Vermieter aber trotzdem danke für den hinweis