Rückbuchung von Lastschrift wegen falscher Rechnung - wer trägt die Kosten?
Bei mir hat ein Unternehmen einen falschen Betrag per SEPA Lastschrift eingezogen. Die dazugehörige Rechnung war auch falsch, da ein Kündigungsdatum nicht beachtet wurde.
Das Unternehmen hat inzwichen die Rechnung korregiert, stellt mir aber die Rückholgebühren zusätzlich in Rechnung. Eigentlich muss ich diese ja nicht zahlen, weil der Fehler beim Unternehmen und nicht bei mir lag. Laut Unternehmen hätte ich sie vorher schriftlich über den Fehler informieren müssen. Dann hätte das Unternehmen den Fehler nämlich ohne Gebühren korregieren können. Wie sieht da die Rechtssprechung aus? Bin ich verpflichtet das Unternehmen vorher auf den Fehler (den falschen Rechnungsbetrag) aufmerksam zu machen?
1 Antwort
Hallo !
Nein Du bist dafür nicht verantwortlich. Das Unternehmen muß aufpassen was es abbucht. Den Rücklastschriftgebühren kannst Du widersprechen. Als Laie darf man eigentlich darauf vertrauen das alles korrekt läuft. Du kannst das Unternehmen bitten auf diese Gebühr zu verzichten weil der Fehler dort lag. Meistens wird dies auch gewährt.
Liebe Grüße
Das tut mir leid. Aber auf keinen Fall locker lassen. Da Du den Fehler nachweisen kannst mußt Du auch nicht zahlen. :)
Mache ich auf keinen Fall.
Leider hat das Unternhemen den Fehler auf der Rechnung auch lange nicht eingesehen. Ich habe es 4x per Mail auf den Fehler hingewiesen, aber immer nur als Antwort bekommen, dass ich den (falschen Rechnungs) Betrag zahlen muss. Irgendwann kam dann eine Mahnung und danach das Inkassounternehmen. Erst als das Inkassounternehmen hinzu kam hat das Unternehmen seinen Fehler eingesehen. Dennoch wollen sie mir Mahnung und sämtliche Kosten durch das Inkassounternhemen in Rechnung stellen. Ich Wiederspreche jetzt dem 3. schreiben des Inkassounternehmens. Sollte das keinen Erfolg haben werde ich mich wohl mal an den Verbaucherschutz wenden.
Der eigentlich Streitwert ist 5€ :D
Ach du grüne neune. Die haben sich affig. Du machst das richtig. Auch das Inkasso mußt Du nicht bezahlen. Das Recht Dir das in Rechnung zu stellen haben die nicht. Würdest Du überall Recht bekommen. :)
Vielen Dank für die Antwort.
Das Unternehmen bitten funktionier leider nicht. Wir befinden uns in einem großen Streit mit Inkasso Unternehmen und allem drum und dran. Die Rückholgebühr ist da nicht der einzige Streitpunkt. Bei allen anderen Streitpunkten weiß ich zum Glück, dass ich 100% im Recht liege. Alles leider sehr schwierig, trotz sehr eindeutiger Sachlage.