Dürfen meine Eltern mir (w/17) meinen Unterhalt verwehren?

2 Antworten

u18 ist Eigenverdienst zur hälfte Anrechenbar ü18 komplett abzüglich 60 €

Ergo währen sie dir, wenn du 400 € bar bekommst noch 150 € Schuldig, vorrausgesetzt, das sie dir nicht sowieso schon zuviel zahlen.

Wieviel dir deine Eltern zahlen müssten steht in der Düsseldorfer Tabelle. Schau einfach rein, rechne den Betrag zusammen, obenauf noch das Kindergeld. Dann hast du den Gesamtbetrag. Von diesem Betrag ziehst du die Auslagen ab, die deine Eltern für dich Übernehmen, Miete, Strom, versicherung, und dann ziehst du die hälfte deines Eigenverdienstes ab und voila siehst du, was deine Eltern noch leisten müssten.

"Meine Eltern übernehmen die Miete und Strom-, Versicherungen- sowie Heizkosten."

Warum wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, die Hintergründe hierzu sind nicht ganz unwichtig!

Und wende dich am besten an das Jugendamt, die können dich super beraten.

Wem wird das Kindergeld ausgezahlt?

Hier könntest Du über die Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, dann wird dir dieses direkt auf Dein Konto überwiesen.


VicSR 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 13:38

Ich habe mich aufgrund von Psychischer Gewalt im November dazu entschieden zum Jugendamt zu gehen. In deren Obhut habe ich dann 3 Monate in einer nicht für mein Alter geeigneten Wohngruppe gelebt. Daraufhin haben meine Eltern, das Jugendamt und ich uns darauf geeinigt, dass sie für Unterhalt und die Wohnung aufkommen, weil meine Eltern selbst nicht mehr meine Unterbringung (war deutlich teurer für sie) bezahlen wollten und ich nicht mehr in der Wohngruppe bleiben wollte. Das ist der Hintergrund… allerdings geht es mir hier um das rein rechtliche und ich möchte auch bitte keine Meinungen über diese Entscheidungen oder so.

Liebe Grüße

Alarm67  02.08.2024, 14:25
@VicSR

Na dann besteht doch schon der Kontakt zum Jugendamt!

Nutze diesen weiterhin.

Viel Erfolg und vor allen alles Gute!

Andri123  02.08.2024, 13:26

Das Kindergeld kann man nur abzweigen, wenn die Eltern keinen Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes zahlen. Das tun sie aber in Form von Miete für die Wohnung.