Was tun wenn von zuhause rausgeschmissen?

6 Antworten

naja, ob die Geschichte stimmt, mag ich nicht zu beurteilen...ich habe jedoch meine Zweifel

selbst der dümmste müsste wissen, das sie gegen ihren Vater klagen könnten...das wird definitiv teurer als ihre derzeitigen Unkosten...

Ich bin eigentlich sicher, das das mehr staub um nix ist...eine bloße Drohung, die ihre Wirkung verfehlt

Was ihr Bild betrifft, ob absichtlich oder nicht...mag ich nicht zu beurteilen, das Bild ist ki manipuliert, wenn man um 200 300 % vergrößert, kann man genau erkennen...

aber vielleicht ist der Text und das Bild ...alles gefaket..

mich können sie nicht täuschen...

ansonsten gehen sie zum Jugendamt...und geben ihrem vater bzw ihrer Stiefmutter einen schuß vor den Bug


Juliayz 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 20:08

Nein, es ist ernst gemeint. Wo lebt ihr bitte? Wieso sollte man überhaupt sowas faken?Was bringen denn die Antworten?Außerdem bin ich nichtmal in Deutschland geboren was meine Schreibfehler erklären🤦🏼‍♀️

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Eifelia  24.06.2024, 20:14
@Juliayz

Och, hier stellen ständig Leute Unsinnsfragen, weil sie es lustig finden oder weil es ihnen langweilig ist 🤷🏻‍♂️. Man merkt immer sofort, wann Ferien sind....

Dann erklär uns doch mal, warum Du der Frage ein Bild hinzugefügt hast - wozu soll das denn bitte gut sein?

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Eifelia  24.06.2024, 19:52

👍Ich halte das auch für ein Fake. Die Ausdrucksweise und die Schreibfehler passen mMn nicht zu einer Gymnasiastin kurz vor der Oberstufe, ein Foto hinzuzufügen, ergibt gar keinen Sinn...

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Hunde die bellen, beißen nicht!

Erst Recht nicht, wenn die Stiefmutter darüber aufgeklärt wird, welche finanziellen Folgen ein Rauswurf mit sich bringt!

Also, solange Du zur Schule gehst und dich danach in der Erstausbildung befindest, solange dürfen die dann finanziell für dich aufkommen! Wenn sie dich rausschmeißen!

PS:

Ein Besuch beim Jugendamt, damit Du dich dort mal beraten lässt, wäre nicht verkehrt!

Dir alles Gute!

Soweit Dein Vater Deinen Rauswurf aus der bisherigen väterlichen-/ elterlichen Wohnung mitträgt, so ist er Dir folgend - im Rahmen Deiner weitergeführten schulischen Erstausbildung - zum Barunterhalt entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zum Unterhalt verpflichtet.

Desweiteren steht Dir dann Deine Halbwaisenrente mütterlicherweise zu. Ob dieser dann 50% des Kindergeldes zuzuschlagen wären müsste geklärt werden.

Wende Dich diesbezüglich bitte rat-/hilfesuchend an das örtliche Jugendamt.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle-2024/

Ach du Schreck alles gute.

Nein, es ist ernst gemeint. Wo lebt ihr bitte? Wieso sollte man überhaupt sowas faken?Was bringen denn die Antworten?Außerdem bin ich nichtmal in Deutschland geboren was meine Schreibfehler erklären🤦🏼‍♀️