Unterhalt für pflegebedürftigen Ehemann nach Scheidung und muss mein Sohn dann für seinen Vater aufkommen?

2 Antworten

Hallo,

wenn Geschiedene wieder heiraten, darf bei der Bemessung des Unterhalts des Ex-Ehegatten das Einkommen des neuen Partners nicht berücksichtigt werden.

so eine  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. Januar 2011 (Az. 1 BvR 918/10)

Betr. studierenden Sohn, da dürfte wohl nichts zu holen sein, es sei denn er hat Unmengen an " Vermögen " angehäuft ! ;-)   


Sophia1966 
Beitragsersteller
 10.02.2016, 15:02

Nein, der studierende Sohn hat kein Vermögen angehäuft. :-) Kennt sich da jemand aus, in wie weit Kinder, wenn Sie dann "in Lohn und Brot stehen" am Unterhalt beteiligt werden, bzw. wie hoch die Verpflichtungen sind (prozentual), falls ich dann mal in Rente bin und nicht mehr zahlen kann?

Gaenseliesel  10.02.2016, 15:57
@Sophia1966

Gerne !

Wenn es denn hilfreich ist...... 

Alles Gute für den Neustart !  :-))

"Die Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen ändert an den bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Ehegatten und den Kindern aus der vorangegangenen Ehe nichts." (Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, S. 448 Rdrn. 656). 

Klar ist aber, dass die neuen Unterhaltsberechtigten bei der Anwendung - etwa - der Düsseldorfer Tabelle zu einer Veränderung führen, da es jetzt mehr Unterhaltsberechtigte gibt. Wenn der neue Ehegatte aber gar nicht unterhaltsbedürftig wäre, dann wird er bei der Unterhaltsberechnung für die erste Familie auch nicht berücksichtigt. 

Kinder sind hinsichtlich ihrer Unterhaltsansprüche gleich berechtigt, also unabhängig davon, ob sie aus erster oder zweiter Ehe stammen, aber der Zuwachs an Unterhaltsberechtigten, verändert auch hier die Höhe der jeweiligen Verpflichtung. 

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/lebenspartner1.htm