Hartz 4 Sozialschmarotzer und Mietnomaden

Gibts doch nicht!

Seid drei Monaten (seit Mai 2011) bekomme ich als Vermieter einer Wohneinheit keine Miete von einer Hartz IV-Empfängerin.

Die zuständige Stelle die Agentur für Arbeit in Göppingen zahlt ihr trotzdem die Juli 2011 Miete aus, obwohl ich am 6. Juni 2011 die Anklageschrift (fristlose Kündigung und Räumungsklage) im sogenannten Kundenraktionsmanagement vorgelegt hatte. Daraufhin geht die Sachbearbeiterin doch tatsächlich in den Urlaub, welches ja auch legitim ist, jedoch legt sie die Akte beiseite und unternimmt garnichts. Nach ihrem Urlaub der nach dem 20. Juli 2011 endete, hatte sie keine Möglichkeit mehr die Leistungen für Unterkunft und Heizung zurück zu ziehen. Da Daten für eine Sperrung von Leistungen nach Angaben der Agentur nur bis zum 20ten jeden Monats vollzogen werden können. Welch eine Ironie.

Wie geht das? Eine staatliche Stelle die dem öffentlichem Recht untersteht, arbeitet so schlampig. Dieser Betrug den diese Hartz IV-Empfängerin durchzieht. Seit drei Monaten keine Miete zu bezahlen. Und die Agentur in Göppingen gibt mir als Antwort "da können wir leider nichts machen". Diese Agentur gibt den Hartz IV-Empfängern einen Freibrief zur Schmarotzerei und Mietnomadentum. Gelder werden weiterhin ausbezahlt obwohl sie offensichtlich Zweckentfremdet werden. Man tut nichts. Man plädiert papagaienhaft auf den Datenschutz. Lächerlich!

Hartz IV, Hartz4, Miete, Mietrecht, KdU
Einfahrt unzumutbar - Mietminderung möglich?

Vor fast 6 Jahren sind wir in eine Mietswohnung auf dem Land gezogen. Damals hatten unsere Vermieter uns mündlich zugesagt, dass die Einfahrt geteert wird sobald unser Nachbar mit seinem Hasubau fertig ist. Die Einfahrt ist etwa 30 Meter lang und wir wohnen in einer schneereichen Gegend. Durch den Kies können wir die Schneefräse nicht einsetzen ohne sämtliche Autos des Nachbarschaft zu beschädigen. Und 30 m schippen ist für meine Mutter auch nicht zumutbar, da sie unter Rheuma leidet. Die anfängliche Zusicherung, dass die Einfahrt geteert wird sobald er sein Haus verputzt hat (was nach Aussage der Vermieter ja in maximal 2 Jahre nach Einzug erledigt wäre. Jetzt sind es schon fast 6 Jahre!!!) ist nicht eingehalten worden Das ist allerdings noch nicht das schlimmste: Duch die Randbebauung des Nachbarn ist unsere Einfahrt so schmal geworden, dass weder ein Umzugswagen noch die Feuerwehr, ja nicht mal ein Kleinlaster ohne Probleme rein und rausfahren kann. Auf der Gemeinderatssitzung haben wir erfahren, dass diese Randbebauung gar nicht genehmigt worden ist und nur nicht abgerissen werden muss weil unsere Vermieter zugestimmt haben, es nachzugenehmigen. Außerdem lagert der Nachbar SChrott und Müll auf seinem Grundstück Nach mehrmaliger Beschwerde bei den Vermietern sagte man uns, man wolle keinen Streit, deswegen wird nichts gesagt

Ist Mietminderung hier möglich?

Miete, Mietminderung, Mietrecht

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