Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
DATEV SKR 03 Mietsäumnis: Wer kann mir bei der Buchung helfen?

Hallo, ich bin Freiberufler und buche meine Miete bislang auf DATEV SKR 03 Konto Miete [4210] an Bank[1200].

Da ich Hauptmieter eines von mehreren Personen genutzten Gewerberaumes bin, die jeweils einen Untermietvertrag bei mir haben, wird die Miete auf ein Mietsammelkonto dessen Inhaber ich bin, überwiesen. Die jeweilige zweimonatige Kaution befindet sich ebenso auf diesem Konto. Die Bankbelege weisen dann eine Buchung von Geschäftskonto auf Mietsammelkonto mit Betreff "Miete Monat/Jahr" auf.

Das Mietsammelkonto und die Kaution sind nicht buchhalterisch erfasst und stehen somit in keinem Zusammenhang mit meiner EÜR.

Im Moment sind meine Einkünfte sehr unregelmäßig, daher kommt es leider häufiger vor, dass ich die Miete ebenso unregelmäßig überweisen kann. Durch die Kaution besteht ein Puffer, so dass die Miete letztendlich dennoch komplett vom Mietsammelkonto überwiesen werden kann. In besseren Monaten überweise ich dann die 'säumige' Miete.

Dies ergibt in der Buchhaltung natürlich Monate ohne Miete und Monate mit doppelter Miete.

Nun meine Frage.

Wie kann ich buchen, so dass die Miete dennoch als regelmäßige Ausgabe erscheint und ergebniswirksam verbucht wird, die tatsächlicht Überweisung Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam ist, sondern nur in der Buchungsliste relevant ist?

Miete[4210] an Verrechnungskonto ergebniswirksam[1371]?

Und bei tatsächlicher Banküberweisung:

Verrechnungskonto[1371] an Miete[4210]

sowie

Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam - [eigene Konten erstellen ?]?

Herzlichen Dank Paul P.

Buchführung, Miete
Stiefvater droht mit Anwalt und verlangt Geld

Meine Mutter hat nach den Tod meines Vaters (damals war ich 8 Jahre alt) einen neuen Freund kennengelernt und wir sind etwa 1 Jahr später zu ihm ins Haus gezogen. Geheiratet haben die beiden nicht. Von Anfang an war ich (25)für meinen Stiefvater nur eine Last und systhematisch hat er versucht mich runter zu machen. Seit nun 4 Jahren bin ich beruflich beim Bund und verbringe so gut wie die meiste Zeit in der Kaserne und fahre aufgrund der Situation zu hause nur selten heim (bin aber dort gemeldet) . Bei meinem letzten Aufenthalt vor einem viertel Jahr ist es mal wieder ausgeartet mit meinem Stiefvater so dass ich meine Sachen gepackt habe und gefahren bin. Meine Mutter hat noch gesagt wenn ich das nicht vertrage brauche ich auch nicht wieder kommen. Seit dem habe ich auch nicht mehr angerufen. Vorher habe ich mich wöchentlich bei meiner Mutter gemeldet. Es besteht also seit diesem Zeitpunkt kein Kontakt zwischen uns. Nun habe ich einen Brief von meinem Stiefvater bekommen. Meine Mutter ist derzeit nicht zu Hause. Sie befindet sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. In diesem Brief droht mein Stiefvater mir mit einem Anwalt wenn ich mich nicht ummelde sowie Müllgebühren von 2013 und 2014 bezahle. Insgesamt 130 Euro Müll (obwohl ich ja nur selten da bin) . Weiterhin fordert er von mir solange ich mich nicht ummelde ab sofort monatlich 100 Euro zu zahlen. Weiterhin habe ich vor drei Jahren ein Auto 8000Euro von meiner Mutter abgekauft. Kein Kaufvertrag ( so ein Familiending sozusagen). Habe das Auto bezahlt und nie den Brief bekommen. Letztes Jahr im März habe ich mir einen neuen Jahreswagen zugelegt und wollte das alte Auto verkaufen. Meine Mutter wollte es gerne weiter benutzen Daher hat sie es zurückgekauft 4000Euro. In dieser Summe hat sie Müllgebühren schon mit berechnet da mein Stiefvater da schon seit Jahren mit rumstresst. Damals hatte sie noch hinter mir gestanden bzw mich als Sohn auch wahrgenommen. Immer mehr hat mein Stiefvater dann auf sie Einfluss genommen. Zu diesem Auto gab es noch Alusommerreifen (sind eingelagert gewesen bei mir in Kasernennähe. Vor nem halben Jahr ungefähr sagte ich, dass ich die Reifen noch eingelagert habe und die dann mal versenden lasse. Mein Stiefvater meinte er habe sich schon welche gekauft. Brauche er jetzt auch nicht mehr. Daher habe ich das mit den Reifen dann auch vergessen. Vor nem Monat rief mich das Autohaus wo die Reifen eingelagert sind an und erinnerte mich daran. Da ich selber keine Verwendung dafür hatte und mein Stiefvater eh meinte er braucht diese nicht mehr habe ich durchgegeben, dass diese verkauft werden können. Wurde so dann auch durchgeführt. Nun schreibt er in seinem Brief auch, dass er mich erinnert dass ich diese Reifen noch besitze und er die braucht und ich diese ihm schicken soll. Wenn ich diese ganzen Angelegenheiten nicht regel schaltet er einen Anwalt ein schreibt er. Meine Frage nun: Kann er mir überhaupt etwas anhaben? Ich würde mich jetz ummelden und den Brief ignori

Geld, Miete
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter
Mietminderung bei fehlendem Heizöl

Unser Vermieter wollte im Dezember neues Heizöl bestellen. Dann kam es leider so, dass am 25. Dezember die Heizung wegen fehlendem Heizöl ausfiel. Wir informierten den Vermieter telefonisch über den Heizungsausfall. Da wurde uns mitgeteilt, das noch nichts bestellt wäre, und die angefragten Firmen frühestens Mitte Januar liefern könnten. Am gleichen Abend (25.12.) kam der Vermieter mit dem Heizungsinstallateur und stellte einen 20 Liter Kanister an die Heizung mit der Aussage, wir sollten als Mieter nun für einen vollen Kanister sorgen, damit die Heizung weiterläuft und er übergab uns eine Telefonnummer für den Heizöl-Notdienst, wir könnten da ja das Öl selbst bestellen. Laut Aussage des Installateurs sollten der 20 l-Kanister für 2-3 Tage ausreichen. Leider war der Kanister nach 13 Stunden leer. Nachdem wir uns mit der Heizungseinstellung beschäftigt haben, fanden wir heraus, dass die Anlage seit unserem Einzug im September 2012 im Notlaufprogramm arbeitete. Nach der Umstellung in den Automatikbetrieb reichte der Kanister für 24 Stunden. Nun unsere Frage: da wir selbst für den Betriebsstoff (Diesel) gesorgt haben, können wir eine Mietminderung nur in der Höhe des Kaufpreises des Diesels vornehmen oder können wir für die Tage bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage mit neuem Heizöl die Miete kürzen? Und vor allem, in welcher Höhe kann die Mietminderung sein?

Miete, Mietminderung, Mietrecht

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