Meldepflicht ans Finanzamt durch Versicherungsgesellschaft bei Auszahlung einer R-LV
Schönen guten Morgen !
Sachverhalt ist wahrscheinlich einfach, aber für mich einfach zu hoch.
Ich habe 2 Risikolebensversicherungen.
Diesen dienten von Beginn an als Absicherung einer Baufinanzierung.
Das Haus habe ich jetzt an meinen Vater verkauft.
Bei meinem Tod soll er dann das Haus schuldenfrei für sich haben.
Die Gesellschaften wurden über die Änderung des Bezuges im Todesfall auf meinen Vater informiert und die Bestätigung liegt vor.
Nun meine Frage:
Meldet die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung der Todesfallsumme ans Finanzamt ?
Wenn NEIN, muss mein Vater bei Gelderhalt eine Meldung ans Finanzamt, z. B. über seine Einkommensteuererklärung machen ?
Danke für eine Information und ein schönes WE
LG