Gesellschafterdarlehen beidseitig zinslos?
Unter bestimmten Bedingungen darf man m.W. seiner GmbH als Gesellschafter ein zinsloses Darlehen geben.
Darf man sich dann "auf Gegenseitigkeit" später ein zinsloses Darlehen von der GmbH in gleicher Wertigkeit geben lassen? Quasi unter der Voraussetzung entgangener Zins = geschenkter Zins ...
Und daß alles vorher sauber dokumentiert worden ist .
2 Antworten
Servus, sehr spezieller Fall, den du wohl nur über den Steuerberater abschließend klären kannst. Der haftet dann auch für seine Beratung.
Ein zinsloses Darlehen der GmbH an den Gesellschafter ist zwar rechtlich möglich, könnte aber vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, da ein Fremdvergleich stattfinden muss. Das bedeutet, dass die Konditionen des Darlehens so ausgestaltet sein müssen, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären. Ein zinsloses Darlehen kann hier problematisch sein, da der GmbH dann steuerlich relevante Zinseinnahmen entgehen.
Allein der Umstand, dass der GmbH zuvor ein zinsloses Darlehen gewährt wurde (ggf. verdeckte Einlage), beseitigt m.E. das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung nicht. Das geht also meines Erachtens nicht. Dies umso mehr, da ja das Darlehen von der GmbH zurückgezahlt wird/wurde, bevor die GmbH dem Gesellschafter ein Darlehen gewährt.
Unter bestimmten Bedingungen darf man m.W. seiner GmbH als Gesellschafter ein zinsloses Darlehen geben.
Spannend, unter welchen denn?
Ich halte das für einen Ritt auf der Rasierklinge, denn die zinsen, so, oder so könnten verdeckte Gewinnausschüttung, oer verdeckte Einlage sein.
Ich kann Dir bei dieser Spezielfrage nur raten den Steuerberater des Unternehmens vertrauendvoll zu beraten. Die Sache ist zu "heiß" für ein Forum.