Ab wann gehört ein geliehener Gegenstand mir?
Vor 3 Jahren habe ich mir von einer ehemaligen Freundin einen Mixer ausgeliehen. Ich wollte diesen zügig nach paar Tagen zurückgeben, allerdings hat mich die Freundin immer wieder abgewiesen, dass sie keine Zeit hätte, sich zu treffen. Nach 15maligem Anschreiben meinerseits, hatte ich irgendwann keine Lust mehr, ihr hinterherzurennen, denn es war/ist ja schließlich ihr Eigentum.
Nun frage ich mich, ob der Mixer irgendwann mir gehört, d.h., ob es da eine sogenannte Verjährung gibt?
Bevor blöde Kommentare kommen: Ich habe ihr 15x angeboten, sich bei mir, bei ihr, in der Stadt, oder sonst wo zu treffen. Sie hat meine Angebote jedes mal abgelehnt.
Das einzige „Entgegenkommen“ von ihr war mir ihre Anschrift in einer Whatsappnachricht runterzuklatschen und zu sagen, dass ich ihr das per Post zukommen lassen soll und die Kosten nicht so hoch wären. Ich empfand jenes als mehr als frech und habe ihr gesagt, dass ich es nur tun werde, wenn sie für die Kosten aufkommt. Danach war Funkstille.
Das Ganze ist wie gesagt 3 Jahre her.
Bitte helft mir.
2 Antworten
Das Gerät ist Eigentum der Freundin und bleibt es auch. Ich finde, um ehrlich zu sein, Deine Anspruchshaltung ganz schön frech - Du leihst Dir was und willst dann auch noch die Bedingungen für die Rückgabe bestimmen?
Maus, ich glaube du hast nicht richtig gelesen. Ich habe ihr 15x! Geschrieben, um einen Zeitpunkt und Zeitort auszumachen, um ihr den Mixer wiederzugeben. Ich bin gesetzlich NICHt dazu verpflichtet, ihr den Mixer per Post zukommen zu lassen! Ich bin dazu verpflichtet ihr den wiederzugeben, ja, aber ich muss es nicht über den postalischen Weg erledigen, vor allem nicht, wenn ich ihr mehrmals hinterhergelaufen bin.
Seit wann ist das denn eine Holschuld? Hättest du ihr das Teil geschickt, wär längst alles erledigt und dein Roman hinfällig. Ich hätte es schon lange in einen Karton und zur Post verfrachtet. Ende.
Vier Euro Porto geteilt durch 36 Monate bedeuten nach meiner Rechnung 11 Cent pro Monat, wenn man das mal als Leihgebühr umrechnet. Abgesehen davon, dass der Mixer nach 3 Jahren einen geringen Restwert hat, der hoffentlich die 4 Euro Porto übersteigt.
Du könntest der Freundin auch noch eine Postkarte schicken, in der Du Dich für die freundliche Leihgabe bedankst.
Und wo liegt das Problem einen Zeitpunkt und Zeitort auszumachen, um sich mal eben zu treffen? Ich habe ihr 15x geschrieben, sie hat mich immer abblitzen lassen, was kann ich noch tun? Bei ihr einbrechen und ihr gewaltsam den Mixer aufdrücken? Ich habe ihr angeboten zu ihr hinzufahren, um ihr das Ding zu geben, was sie abgelehnt hat.
Wie gesagt, ich hab mir den Mixer damals persönlich abgeholt und sie hat mich ständig abblitzen lassen. Wieso sollte ich für die Versandkosten aufkommen?