Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?

Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.

Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?

Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.

Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.

Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.

Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.

Habt vielen Dank.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Minijob, Steuern
Angemeldeter Minijob in 2018?

Hallo zusammen,

trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.

Dieser Job war in der Minijob-Zentrale auch von dem Arbeitgeber gemeldet worden.

Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.

Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin.

Aufgrund des Zeitungsaustragens hat jeder gewußt, dass ich an jedem Donnerstag später meinen Dienst angetreten habe.

Mache diesen Job seit Februar 2022 nicht mehr und bin seit März d. J. in Rente.

Heute habe ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort der besagten Firma erhalten, wo mir wegen einer Falschaussage eine Strafgebühr/Nachforderung i. H. v. 886,53 Euro in Rechnung gestellt wird.

Hatte bei der Minijob-Zentrale angerufen, die konnten mir gar nicht helfen.

Hatte am Beginn der Aufnahme meiner Tätigkeit mehrmals die Geschäftsführung und Bürokraft gefragt, ob sie nicht noch was dazu melden müssten. Diese wurde verneint, da ich ja schon für den Zeitungsjob über diesen Arbeitgeber angemeldet bin.

Habe heute dem Geschäftsführer eine Antwortmail geschrieben, wo ich auch meinen Unmut dargestellt habe (sachlich) und darum gebeten mir eine detaillierte Aufstellung der Nachforderung/Strafgebühr zukommen zu lassen.

Meine Einschätzung ist, dass hier ggf. auch das Steuerbüro einen Fehler gemacht hat?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

arbeitgeber, Minijob

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