Was versteht man unter Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit u die Aufstockung des Pauschbetrages
Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit und die damit verbundene Aufstockung des vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeitrages bis zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag kann mit der Beschäftigung beginnen, wenn der Minijobber dies in den ersten zwei Wochen schriftlich gegenüber dem AG erklärt. 1.Bitte erklären Sie mir, wozu diese Aufstockung gut ist. Was würde mir die Aufstockung bringen? Ich verstehe den Nutzen nicht. 2. Mein AG hat mich über die Aufstockung nicht aufgeklärt. Kann man den Wunsch nach Aufstockung in diesem Fall auch nach den 2 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses durchsetzen? Wenn ja, wie? Was ist, wenn der AG nicht zustimmen möchte.
Minijob