Ist man als Katzensitter Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Minijobber?

Ich bin seit diesem Jahr Katzensitter über eine App, diese App überlässt die Steuerlichen Angelegenheiten pro Auftrag dem Katzensitter. Nun das ist das erste Mal dass ich sowas mache und habe keinen roten Faden was Steuern und Finanzen angeht.

Beim Finanzamt hab ich bei der Beratung angerufen und die meinten ich soll das als Kleinunternehmen anmelden.. Dabei verdiene ich nicht mal im Monat mehr als 500 Euro, manche Monate verdiene ich sogar gar nichts. Gilt das dann nicht als minijob? Da muss man doch gar keine Steuern zahlen soweit ich weiß? Warum muss ich mich direkt als Unternehmer anmelden?

Die Frau am Telefon meinte, dass ich einen Steuerberater dazuziehen sollte, da die mich nicht beratet. Ich hab grad gegoogled dass ein Steuer Berater 40-160 Euro kostet.. Woher soll ich das Geld denn kriegen jeden Monat? Wenn ich nicht mal 500 Euro im Monat kriege.. Die Krankenkasse würde dann auch Geld kosten da ich dann ja Kleinunternehmer wäre (ich bin gerade studentisch versichert), dann bleibt mir von den 500 ja nur 300 Euro übrig xD

Ich bin ehrlich gesagt überfordert und würde mich hier auf Tipps und Ratschläge freuen. Ich kenn mich wie gesagt null damit aus und google verwirrt mich nur noch mehr, weil es über Katzensitting und Steuern nicht viel Infos gibt. Ausser dass es eine Haushaltsnahe Dienstleistung ist.

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Minijob, Steuern
Kleingewerbe für Fitnesstrainer und Werkstudententätigkeit gleichzeitig?

Hallo alle,

ich habe mit Januar 2023 mein eigenes Kleingewerbe gegründet, damit ich Kurse im Fitnessstudio/VHS/andere anbieten kann. Zu dem bin ich im Masterstudium und dazu arbeite ich als Werkstudentin seit Februar.

Meine Einnahmen von den Kursen werden ca. 1500-2000 Euro dieses Jahr sein, das Einkommen vom Werkstudentenjob weiß ich nicht genau, da ich im Herbst mit Studium (hoffentlich) fertig bin, und es geht Richtung Vollzeitjob.

Bis jetzt weiß ich, dass der Umsatz vom Gewerbe niedrig ist, und nach Klausel 19, muss ich keine Umsatzsteuer ausstellen.

Dazu kommen noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen gerechnet, also Werkstudent+Kleingewerbe, oder? Bis 10.908 Euro muss ich keine Einkommensteuer zahlen, da ich vllt drüber komme, gilt das für beide Tätigkeiten.

Und bei Gewerbesteuer gibt es den Freibetrag 24.500 Euro, also liege mit meinen Einnahmen deutlich niedriger.

Und dann zu den Fragen:

  1. Frage: mache ich Denkfehler irgendwo?
  2. Wegen Buchhaltung, ist es genug, dass ich nur digital meine EÜR (mit Excel), Rechnungen und Belege erfasse?
  3. Welche Erklärungen wann muss ich abgeben und passiert alles über Elster?
  4. Was kann ich als Ausgaben denn nutzen? Der Kurs ist eigentlich Zumba und dafür braucht man Lizens. Damit man Instruktor bleibt, kostet das ca. 40 Euro pro Monat. Könnte ich das als Ausgabe eingeben? Können auch Sportkleidung und Tanzschuhen dazu gerechnet werden?
  5. Gibt es etwas wichtiges, dass ich komplett verpasse? Derzeit kann ich mir den Steuerberater nicht leisten, Werkstudentenjob zahlt mir das Essen und Wohnen, Zumba die Krankenversicherung (muss extra 120 Euro zahlen, da ich auslÄndische Studentin bin). Ich werde das irgendwann im Laufe des Jahres machen, wenn was bleibt.

Vielen Dank Euch!

Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern, Werkstudent
Kleinunternehmerregelung-Grenze - nicht steuerbare Umsätze?

Guten Tag,

Ich bin ein Kleinunternehmer mit ausschließlich amerikanischen Umsätzen von einem amerikanischen Unternehmen (bin IT QA Tester Freelancer im Homeoffice), da ich nur wenig Ausgaben habe und mir die Einfachheit schätze, deshalb habe ich die Regelung gewählt. Ich hätte das unten ausgeführte Frage, da ich wissen muss ob ich nun die Umsatzsteuervoranerklärung machen muss (falls es doch nicht stimmt und ich nun kein Kleinunternehmer mehr bin) oder ob alles bleibt so wie es war.

Meine Frage wäre folgende - ich habe im 2022 die 22.000€-Grenze Umsatz überschritten, doch ich habe nun im Internet gelesen dass nur die Umsätze die laut dem Umsatzsteuergesetz steuerbar sind, zu der Grenze überhaupt dazu zählen. Nach meinem Wissen ist bei meinen Umsätzen (da es amerikanische Umsätze sind), ist der Leistungsort USA und es sind laut dem Umsatzsteuergesetz die „nicht steuerbare Umsätze“, demnach würden diese nicht zu der Kleinunternehmergrenze zählen und ich dürfte immer noch Kleinunternehmer bleiben? Stimmt dass das die nicht steuerbare Umsätze nicht dazuzählen?

Wenn ja, hätte ich noch eine Frage - wie wird der Finanzamt bei der Steuererklärung wissen dass trotz dass meine Einnahmen höher als 22k waren, die Kleinunternehnerregelung erhalten bleibt, reicht da dass ich sie wie üblich „als nicht steuerbare Umsätze“ durch Eingabe in der Zeile 11 UND 12 in der Einkommenssteuererklärung definiere sowie in der Umsatzsteuererklärung als „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“?

vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit

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