Kleingewerbe und Auto Leasing?

4 Antworten

Soweit ich dazu schonmal gelesen hatte, sind die Anforderungen an die gewerbliche Tätigkeit unterschiedlich, je nach Anbieter. Mal muss es hauptberuflich sein oder länger als ein Jahr bestehen.

Ein anderes Mal wird bei einem anderen Anbieter vielleicht auch ein relativ neuer Gewerbeschein akzeptiert, die Bonität muss natürlich trotzdem nachgewiesen werden, z.B. über den Hauptjob.

Falls das klappt, wird sicher nicht vom leasinggeber kontrolliert, was Du in Deine Steuererklärung schreibst.

Sieh vielleicht mal ins motortalk-Forum. Das ist zwar ziemlich unerträglich für mich, aber in einigen Antworten dort findet man Informationen.

Mal abgesehen davon, dass Du ein Problem mit den richtigen Begriffen hast (Du hast ein Kleinunternehmen und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, das mag sich so anfühlen wie Umsatzsteuer befreit, ist es aber nciht. Das merkst Du, falls Du mal im EU Ausland einkaufst und Deine USt-ID angibst, wenn Du klugerweis eine beantragt hast).

Aber zurüc zu Deiner Frage.

Wenn Du mit Deiner Gewerbeanmeldung den Gewerbetarif bei der Leasinggesellschaft bekommst, ist es gut und Du kannst es problemlos in Anspruch nehmen.

Betrieblich musst Du die Kosten sowieso nur verbuchen, wenn der Wagen über 50 % für den Betrieb läuft. bei unter 50 % bis 10 % hättest Du ein Wahlrecht udn bei unter 10 % darfst Du es gar nicht.

Da Du die Frage bestimmt nicht gestellt hättest, wenn der Wagen für den Betrieb zwingend erforderlich ist, kann ich Dir bestätigen, Du musst nichts über Dein Betriebskonto laufen lassen, sondern kannst alles vom Privatkonto zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wie lange betreibst Du denn das Kleingewerbe schon!?!

Denn ansonsten, wenn unter einem Jahr bzw. ohne Bilanz/Steuerbescheid, wird es vermutlich bereits schon daran scheitern und seitens der Leasing abgelehnt!

Dann erledigt sich der Rest Deiner Frage.