Kleingewerbe ohne Hauptjob?
Folgende Situation:
Ich schließe bald meine Ausbildung zum Mediengestalter ab, allerdings habe ich noch keine Information ob ich übernommen werde oder nicht. Nun ist meine Überlegung, sollte ich nicht übernommen werden, mit einem Kleingewerbe für meine jetzige Firma als Heimsetzer zu arbeiten bis ich eine neue Stelle gefunden habe. Diese Tätigkeit wäre dann mein einziges Einkommen. Würde dann das Kleingewerbe als Hauptjob angesehen werden und müsste ich mich dann komplett selbstständig melden, inklusive Privater Krankenversicherung etc.?
Wie sieht der Fall aus wenn ich einen Nebenjob auf 450€ Basis ausüben würde und dazu zusätzlich das Kleingewerbe führen würde? Könnte ich die Versicherrungen darüber abwickeln?
Mit dem Kleingewerbe würde ich pro Monat in etwa 1.200€ verdienen.
1 Antwort
1. Kleingewerbe gibt es nicht, nur Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb.
2. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer und bezeichnet einen Unternehmer, der weniger als 17.500,- Umsatz/Einnahmen im Vorjahr hatte (oder im ersten Jahr erwartet).
3. Die gewerbliche Tätigkeit, wenn es daneben keine andere gibt, wäre der Haupterwerb.
4. Wenn Du nicht übernommen wirst, hast Du ja auch einen ALG I Anspruch., aber Einkünfte über 165,- Euro werden voll angerechnet.
5. Ein "450,- Euro Job" bringt keine Krankenversicherungspflicht, weil die Abgaben pauschal durch den Arbeitgeber gezahlt werden.
6. Eigene Beiträge zahlt der Arbeitnehmer erst ab einem Monatsgehalt von 451,-Euro.
7. Selbst wenn eine Vollzeitanstellung vorliegt, ist bei einem Nebeneinkommen aus der Selbständigkeit eine Krankenversicherungspflicht auch für diese Einkünfte wahrscheinlich. Auf jeden Fall, wenn die nebenberufliche Tätigkeit mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird.
8. Wenn Du für Deinen jetzigen Arbeitgeber selbständig tätig sein willst, könnte es a) Scheinselbständigkeit sein und b) nachteilig sein, als Kleinunternehmer tätig zu werden, weil Dein Auftraggeber ja vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Eine Scheinselbständigkeit ist es nicht, da ich neben den Aufträgen des A-Gebers noch kleinere Aufträge für weitere Kunden bearbeite.
Danke dir für die schnelle und hilfreiche Antwort!