Kleingewerbe ohne Hauptjob?

1 Antwort

1. Kleingewerbe gibt es nicht, nur Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb.

2. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer und bezeichnet einen Unternehmer, der weniger als 17.500,- Umsatz/Einnahmen im Vorjahr hatte (oder im ersten Jahr erwartet).

3. Die gewerbliche Tätigkeit, wenn es daneben keine andere gibt, wäre der Haupterwerb.

4. Wenn Du nicht übernommen wirst, hast Du ja auch einen ALG I Anspruch., aber Einkünfte über 165,- Euro werden voll angerechnet. 

5. Ein "450,- Euro Job" bringt keine Krankenversicherungspflicht, weil die Abgaben pauschal durch den Arbeitgeber gezahlt werden.

6. Eigene Beiträge zahlt der Arbeitnehmer erst ab einem Monatsgehalt von 451,-Euro.

7. Selbst wenn eine Vollzeitanstellung vorliegt, ist bei einem Nebeneinkommen aus der Selbständigkeit eine Krankenversicherungspflicht auch für diese Einkünfte wahrscheinlich. Auf jeden Fall, wenn die nebenberufliche Tätigkeit mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird.

8. Wenn Du für Deinen jetzigen Arbeitgeber selbständig tätig sein willst, könnte es a) Scheinselbständigkeit sein und b) nachteilig sein, als Kleinunternehmer tätig zu werden, weil Dein Auftraggeber ja vorsteuerabzugsberechtigt ist.


Dome2394 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 10:35

Eine Scheinselbständigkeit ist es nicht, da ich neben den Aufträgen des A-Gebers noch kleinere Aufträge für weitere Kunden bearbeite.

Danke dir für die schnelle und hilfreiche Antwort!