Kleingewerbe Steuererklärung?

3 Antworten

Du hast einen Gewerbebetrieb, denn sowas wie ein Kleingewerbe gibt es in Deutschland nicht. Vermutlich meinst Du damit, dass Du die Kleinunternehmerregelung anwendest, die hat aber NUR was mit der Umsatzsteuer zu tun.

Vermutlich musst Du durchaus eine Einkommensteuererklärung abgeben (sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb Deine einzigen Einkünfte, lebst Du davon?) und strenggenommen auch eine Umsatzsteuererklärung, in die Du nur auf der ersten Seite den Umsatz des Erklärungsjahres und ggf. des Vorjahres einzutragen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Hallo SLC,

Die EÜR war das wichtigste. 😊

Und: Doch, Du musst noch die Einkommensteuererklärung abgeben mit Anlage G.

Und auch noch die Umsatzsteuererklärung .

Die Gewerbesteuererklärung ist nur erforderlich wenn der Gewinn höher als 24.500 EUR gewesen war.

Es gehören mindestens noch die Anlage G und der Mantelbogen dazu.

Ausserdem Anlage Vorsorgeaufwand (die Daten werden aber elektronisch gemeldet, daher wohl entbehrlich).

Bei mir wurde gerade auch eine Anlage Coronabeihilfen gefordert.


Eifelia  31.01.2024, 19:30

Ja, die ist Pflicht bei Einkünften aus G, S oder L - da muss aber nur "ja" oder "nein" angegeben werden, bei "ja" noch der Betrag.

Andri123  31.01.2024, 19:41
@Eifelia

Du meinst wohl die Anlage Coronabeihilfen. Ich hab die ohne Einträge abgeschickt, da war nix mit ja oder nein.

Als bekennende elster-Hasserin muss ich aber sagen, dass es diesmal eigentlich ganz gut geklappt hat. Also zumindest mit EÜR und Mantelbogen. Danach musste ich noch zeitaufwendig suchen, wie ich die Anlage S öffnen kann. Keine Ahnung warum.

Eifelia  31.01.2024, 20:40
@Andri123

Da muss man in Zeile 4 angeben, ob man Corona-Soforthilfen oder ähnliches erhalten hat - wenn ja, wird eine 1 eingetragen und darunter ist die Höhe der Beihilfen anzugeben, wenn nein, ist eine 2 einzutragen.

Wenn Du Elster so hasst, nutze doch eine andere Software - so teuer sind die doch nun nicht.

Andri123  31.01.2024, 21:21
@Eifelia

Es wird ja jedes Jahr besser :) Dieses Jahr war es für mich fast schon okay mit elster.

Die ersten Jahre nach der Digitalpflicht hatte ich per Härtefallantrag erreicht, dass ich weiterhin in Papierform abgeben darf. Irgendwann ging das aber nicht mehr durch vor ein paar Jahren.

Ich nutze das halt einmal pro Jahr, anders als bei Dir.

Und ein Programm, bei dem ich gar nicht einschätzen kann, wo meine Zahlen landen, kommt für mich nicht infrage. Ich weiss schon, welche Zahlen ich wo unterbringen will und kann mir auch meine Nachzahlung/Erstattung selbst ausrechnen. Das stimmt dann auch immer (plusminus 20 Euro).

Und ja, ich sollte wohl mal einen Volkshochschulkurs zur digitalen Welt besuchen.