Kindergeld für 19jährige, die Schule abgebrochen und zum Freund gezogen ist
Hallo, wer kann mir weiterhelfen. Tochter, 19, ging auf FOS und hat diese von heute auf morgen geschmissen und ist zu ihrem Freund nach NRW gezogen. Bekommen wir trotzdem noch Kindergeld für sie und wieviel Unterhalt müssen wir ihr zahlen?
2 Antworten
Wenn sich dein Kind bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend meldet, bleibt der Anspruch auf das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (also bis das Kind 21 wird) bestehen.
Wie viel Unterhalt ihr eurer Tochter zahlen müsst ist nicht festgelegt. Ihr solltet zuerst mal mir ihr sprechen, wie sie sich das weitere Leben / Ausbildung vorstellt und wie sie meint, dieses zu finanzieren. Daraufhin sollte dann die Frage eurer finanziellen Unterstützung auf den Tisch kommen.
Sollte sie weiterhin eine Ausbildung machen oder bald anfangen dann schon!