Kindergeld auch, wenn Tochter Yoga-Lehrerin werden will?
Meine Tochter interessierte sich schon immer für alles ,was mit dem Buddhismus zusammenhängt und macht eine 3 –jährige Ausbildung zur „Lehrerin für Yoga, Meditation und buddhistische Philosophie“ Die Familienkasse will das aber nicht als Ausbildung anerkennen und strich das Kindergeld. Muss ich das so hin nehmen?
2 Antworten
Die Frage ist dabei, ist es eine anerkannte Ausbildung an einer anerkannten Schule.
Wenn Lehrerin für Yoga, Mediation udn buddistische Philosophie ein offizielle Berufsbild ist udn die Schule dafür staatlich anerkannt, dann ja, aber wenn sie diverse Kurse macht, aber es sich nicht um eine anerkannte Ausbildung handelt, dann wird es nicht klappen.
Wenn die Ausbildung dem Aufbau einer beruflichen Existenz dient und nicht nur dem Freizeitvergnügen,, muss das Kindergeld gezahlt werden Siehe hier: http://blog.steuerberaten.de/privat/11_2310_kindergeld-und-berufsausbildung/