Ist ein Pfand Objekt Tausch einer Immobilie bei schlechter Bonität möglich?

Ich bin Eigentümer einer Immobilie und musste im Jahr 2012 beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgeben.  Trotzdem erhielt ich im Jahr 2013 ein Angebot von meiner Bank für eine Anschlussfinanzierung welches ich auch angenommen habe. Seitdem läuft die Anschlussfinanzierung ganz normal und ohne Störungen.

Zum Ende diesen Jahres muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und würde wieder eine Immobilie erwerben, natürlich erst wenn ich meine jetzige verkauft habe. Einen sogenannten Pfand Objekttausch vollziehen! Es muss nichts nach finanziert werden! Das Restdarlehen/ die Restvaluta soll auf das neue Objekt zum aktuellen Stand übernommen werden! Nun habe ich ziemlich Angst bei meiner Bank anzufragen, da ich nicht weiß, ob es bei der Bank bekannt ist, das ich in 2012 eine Vermögensauskunft abgegeben habe. Denn die Bank schrieb mir mit dem Angebot der Anschlussfinanzierung, das diese ohne weitere Überprüfung begleitet wird, heißt soviel das die Bank wohl für die Anschlussfinanzierung keine SCHUFA Prüfung vorgenommen hat?!

Nun ist meine Angst, wenn ich der Bank mein Vorhaben schildere, das ich vielleicht"schlafende Hunde"wecke und es Konsequenzen hätte.

Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Kann mir die Bank trotzdem jetzt noch das Darlehen kündigen?

Vielen Dank in voraus für (hoffentlich) hilfreiche Antworten!

Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, baukredit, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Neues Haus kaufen bevor höherwertiges altes verkauft ist - wie vorfinanzieren ohne Bonität ?

Hallo,

ich bin Eigentümer eines Hauses, das verkauft werden soll. Ich möchte aber bereits jetzt ein anderes Haus erwerben, das nur ca. die Hälfte des Werts des alten Hauses kostet. Ich gehe davon aus, daß eine Bank mir den Kaufpreis vorfinanzieren könnte, wenn ich den zu erwartenden Erlös aus dem Hausverkauf als baldige Auslöse (plus Gebühr für diese Aktion) anbiete.

Ich habe bereits mit einem Bankberater gesprochen, der mir aber sagte, selbst in diesem Fall sei in erster Linie meine Bonität wichtig, die aber kaum vorhanden ist, da ich dafür zu wenig verdiene. Das alte Haus biete keine Sicherheit, da es mir ja frei stünde, es danach doch nicht mehr verkaufen zu wollen.

Doch es handelt sich ja gar nicht um einen Kredit, der mit Bonität abbezahlt werden soll.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß beiden Beteiligten so ein Geschäft nicht möglich sein sollte. Ich kann mir aber vorstellen, daß es möglich ist, daß ich das Recht, das alte Haus nicht zu verkaufen, vertraglich an die Bank abtrete. Ist dem so ? Dann hätte die Bank die benötigte Sicherheit. Das Haus ist ein gepflegtes Reihenhaus in ruhiger Großstadtlage, also problemlos zu verkaufen. Man könnte sich auf einen realistischen Preis einigen, der einem Verkauf nicht im Wege stünde. Ich wohne nicht selbst in diesem Haus, und der Mieter zieht bald aus.

Müßte der Bank dann eine Hypothek eingetragen werden ? Das kostet dann natürlich auch Gebühren. Würde ich evtl. in Kauf nehmen, weil ich das neue Haus sehr gerne kaufen möchte.

Wenn diese Version eines von der Bank überbrückten Haus"tausches" möglich ist, müßte dann die Bank auch die Maklerfunktion übernehmen ?

Ich habe nämlich vor kurzem einen Makler mit dem Verkauf beauftragt - ohne Vertrag, er macht sich in Kürze erst einmal ein Bild davon.

Über sachkundige Auskünfte wäre ich sehr erfreut !

Vielen Dank schon mal...

Finanzen, Hauskauf, Immobilienfinanzierung, Bonität
Immobilienfinanzierung über Wohnriester Falschberatung -anfechtbar?-

Hallo zusammen,

ich weiß sehr wohl, dass das ganze Netz von Fragen zum Thema WohnRiester gefüllt ist. Dennoch beschäftige ich mich seit kurzem mit folgendem Gedanken, für den ich bis dato noch keine Antwort finden konnte...

Zum Sachverhalt: Im Jahre 2011 habe ich mich zum Kauf einer ETW in Verbindung mit WohnRiester (Schwäbisch Hall) und einem vorfinanzierten BSV (bis 2021) entschieden. Meine Anforderung an die Finazierung (bzw. den Berater) auf Hinblick in Richtung Zukunft war langfristig zu bauen und die ETW nur als Einstieg in die Vermögensanlage zu sehen.

Nun seitdem ich mich damit etwas mehr befasst habe, habe ich ja echt ein Problem damit die ETW zu vermieten resp.zu verkaufen, da ich dann die Förderbeiträge zurückzahlen müsste oder diese innerhalb der nächsten 4 Jahre in die Finazierung des neuen Hauses miteinfließen lassen müsste. (was ich nicht möchte)

Da ich dem Berater damals genau das sagte, dass ich langfristig bauen möchte und die Wohnung dann verkaufen oder vermieten möchte stelle ich mir nun die Frage ob ich aus dem WohnRiester Vertrag irgendwie ohne Vorfälligkeitsenschädigung o.ä. rauskomme. Ich stufe dies als eine Art Falschberatung ein und dies lässt mir einfach keine Ruhe, da ich mir echt Gedanken mache wie die Finanzierung des geplanten Hauses dann aussehen wird.

Nach einem ersten "noch" netten Gespräches mit der Bank habe ich nur erfahren, dass es scheinbar absolut keine Möglichkeiten gibt da rauszukommen. Ich habe das Wort Falschberatung bis dato jedoch noch nicht in den Mund genommen.

Aktuell seiht die Plaung wiefolgt aus: Auf der Suche nach einem Bauplatz, Hausbau in 1-2 Jahren, Vermietung der ETW an meine Mutter.

Ich hoffe ihr könnt mir hierzu einige Tipps geben ob ich hier irgendwelche Möglichkeiten habe.

Ich bedanke mich schon vorab für viele Ratschläge!

Grüße Felix W.

Bausparvertrag, Falschberatung, Immobilienfinanzierung, Kündigungsrecht, Wohn-Riester

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