Absetzbarkeit nachträgliches Immobiliendarlehen
es geht um eine vermietete Immobilie. Bei Erwerb habe ich ein Wohnungsbau-Darlehen aufgenommen und die Schuld ist im Grundbuch eingetragen, Schuldzinsen werden bei der EKST entsprechend berücksichtigt. Jetzt (mehr als 1 Jahr nach Erwerb der Immobilie) möchte ich (aufgrund niedriger Zinsen) ein 2. Darlehen (es ist "noch Platz" bis zum Beleihungsauslauf) aufnehmen, ebenfalls ins Grundbuch eintragen und: die Schuldzinsen ebenfalls steuerlich geltend machen. Frage: kann ich die Schuldzinsen für das nachträgliche Darlehen ebenfalls steuerlich geltend machen, obwohl das Darlehen nicht direkt an den Verkäufer der Immobilie ausgezahlt wird (anders als beim Erstdarlehen) und nicht im direkten Zusammenhang mit dem Kauf und der Bezahlung des Kaufpreises der Immobilie steht?
2 Antworten
Ergänzend: habe mittlerweile verstanden, dass die VERWENDUNG des nachträglichen Darlehens (nämlich zur Erzielung von EINkünften aus o.g. Immobilie) ausschlaggebend ist. Ist denn auch die Sondertilgung des (teureren...) Erst-Darlehens ein solcher Verwendungszweck ? Oder auch der Umstand, dass die laufenden Ausgaben bei der Immobilie (Schuldzinsen, Verwaltung) die laufenden Einahmen (Kaltmiete) übersteigen? und dieses Verhältnis sich bei niedrigeren Schuldzinsen aus dem 2. Darlehen verbessern würde?
vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Anscheinend trifft "Umschulden" den Sachverhalt besser - aber was hat das mit "abgefunden werden" zu tun? Umschuldung wäre nach meinem Vertändnis etwas, was die Bank nur aus Kulanz machen würde, wozu sie aber nicht wirklich nen Anlass hat, solang ich die (leider teure) Annuität zahlen kann.
Die Bank lässt sich das teuer bezahlen. So teuer, dass es sich normalerweise nicht lohnt. Warum sollte sie dir Geld schenken??? Würde nicht jeder sein Darlehen in ein billigeres verwandeln, wenn das weniger kostet als es einbringt?
Wenn man aber in einem Jahr außergewöhnlich hohe Einkünfte hat, die wie eine Abfindung auch noch besonders hoch besteuert werden, wenn man die Einkünfte nicht nach unten bringt, kann sich so eine Umschuldung ausnahmsweise mal (nach Steuer) rechnen.
keine Chance! Es muss auch privat veranlasste Darlehen geben und das ist so eines.
Wenn du umschulden würdest, wäre es ein anderer Fall.
Passtbaber nicht zu einem zweiten Darlehen. Wen du z. B. in dem Jahr abgefunden worden bist, könnte so eine Überlegunginteressant werden.