es geht um eine vermietete Immobilie. Bei Erwerb habe ich ein Wohnungsbau-Darlehen aufgenommen und die Schuld ist im Grundbuch eingetragen, Schuldzinsen werden bei der EKST entsprechend berücksichtigt. Jetzt (mehr als 1 Jahr nach Erwerb der Immobilie) möchte ich (aufgrund niedriger Zinsen) ein 2. Darlehen (es ist "noch Platz" bis zum Beleihungsauslauf) aufnehmen, ebenfalls ins Grundbuch eintragen und: die Schuldzinsen ebenfalls steuerlich geltend machen. Frage: kann ich die Schuldzinsen für das nachträgliche Darlehen ebenfalls steuerlich geltend machen, obwohl das Darlehen nicht direkt an den Verkäufer der Immobilie ausgezahlt wird (anders als beim Erstdarlehen) und nicht im direkten Zusammenhang mit dem Kauf und der Bezahlung des Kaufpreises der Immobilie steht?
Absetzbarkeit nachträgliches Immobiliendarlehen
Immobilienfinanzierung,
Absetzbarkeit