Immobilienfinanzierung über Wohnriester Falschberatung -anfechtbar?-

1 Antwort

Ich sehe momentan nur eine Möglichkeit, ohne Rückzahlung aus der Sache herauszukommen und zwar diese:

Auch die Vermietung Ihrer Immobilie ist grundsätzlich möglich. Die Situation kann sich zum Beispiel ergeben, wenn Sie beruflich bedingt umziehen müssen, die Wohnung aber nicht verkaufen wollen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass sie die Immobilie in der Rentenphase selber nutzen. Der Vermietung darf also nur zeitlich befristet sein. Spätestens mit 67 Jahren müssen sie selbst einziehen. Wichtig: Das Ganze muss beantragt und genehmigt werden.

Quelle:

http://www.vz-nrw.de/wohn-riester-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-21


FelixW 
Beitragsersteller
 13.04.2014, 19:17

Hallo,

Danke erstmals für diese Antwort. Dies hilft mir jedoch leider nicht weiter bzw. war mir bereits bekannt.

Fakt ist, dass die dann vermietete Wohnung nicht mehr vorhabe zu beziehen, auch nicht mit 67!

Gibt es denn keine Möglichkeit der Bank eine Fehlberatung nachzuweisen? Ich habe genau diesbüglich dieBsnk drauf hingewiesen, dass ich vermieten möchte!

Grüße FelixW.

Primus  13.04.2014, 22:44
@FelixW

Hallo,

meiner Meinung nach sind Deine Chancen der Bank eine Falschberatung nachzuweisen gleich Null, denn ich gehe mal davon aus, dass Du diese nicht nachweisen kannst.

Ohne schriftliche Belege die eindeutig auf eine falsche Versprechung hinweisen, hast Du keine Möglichkeit, Deine Forderung durchzusetzen.

Ich kann von einem sehr ähnlichen Fall berichten, der vom Ombudsmann nicht anerkannt - und auch vor Gericht abgeschmettert wurde.

Tut mir leid, Dir keine positivere Antwort geben zu können.

LG Primus