Haftung – die besten Beiträge

Kann ich meinen Steuerberater in Haftung nehmen?

Hallo zusammen, ich hatte als Restaurantinhaberin eine Prüfung durch das Finanzamt für insgesamt 3 Jahre rückwirkend. Seit der Prüfungsbericht und die damit horrende Steuerschuld für mich feststand, bin ich von bisher 2 Steuerberatern vertreten worden. Von Anfang an, war es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die Höhe der Steuerschuld zusammensetzt, da es sich ja um Einkommen-,Umsatz-, Kirchen und Gewerbesteuer, Zinsen und natürlich Säuniszuschläge handelte. Der Umsatz, der lt. Wareneinkauf berechnet wurde, wies lt. Zuschätzung der Richtsätze einen Umsatz aus, der für mich wie schon vorher betont, nicht nachvollziehbar Der erste Steuerberater erwies sich nach insgesamt fast 2 Jahren als reiner Reinfall. Für mich bedeutete es, nach fast 2 Jahren Streit mit dem FA und natürlich auf vor Gericht wegen Aussetzungen der Vollziehung, Steuerhinterziehung, Kontopfändungen, Hypothekenbelastungen und ........ so, dass ich mir im laufenden Verfahren einen neuen Steuerberater an meine Seite holen musste, der mich weiterhin vertreten würde. Dieser machte mich auf die arg- und fragwürdige Arbeitsweise seines Vorgängers aufmerksam, indem er immer wieder behauptete, durch eine Nachkalkulation der Speisen und Getränke würde mein nachgewiesener Umsatz hervorgehen, so dass sich die Kalkulation der Betriebsprüfung widerlegen ließe. Diese sehr aufwendige Kalkulation wurde nur für das erste Halb- Prüfungsjahr veranlasst. Eine Kalkulation für alle 3 Jahre hätten den finanziellen Rahmen komplett gesprengt, (der Arbeitsaufwand durch den Steuerberater) da sich bereits schon ein über fünfstelligen Betrag angehäuft hatte. Bei dieser Nachkalkulation wurde dann- bereits durch den Steuerberater eine erhebliche Differnz (nicht nachvollziehbarer Einkauf, lt. Betriebsprüfung) gefunden. Für mich war zu diesem Zeitpunkt, diese nicht nachvollziehbare Differenz, nicht von Bedeutung. In keinster Weise dachte ich, dass diese Differenz genau der Fehler sein würde. Denn von all dem meinte ich, dass ich sowieso nichts verstehen würde. Denn schließlich hatte ich ja diesesmal einen kompetenten Steuerberater bei der Hand. Diese nicht erklärbare Differenz wurde sogar an das Finanzgericht in der Anklage gegen das Finanzamt gesendet. Schließlich musste noch ein Jahr vergehen- mit vielen vielen Anklagen, erneuten Kontopfändungen bis kurz vor Zwangsvollstreckung von Immobilien, bis ich selbst durch einen dummen Zufall auf ein Berechnungsblatt der vorläufigen Betriebsprüfung gestoßen bin, auf welchen ein fataler Rechenfehler seitens des Finanzamtes ersichtlich war. Dieses Blatt wurde mir versehentlich bei Übergabe aller Dokumente des ersten Steuerberaters in einem Ordner mit ausgehändigt. Dieses Dokument wurde seitens Prüfer und ersten Steuerberater zusammen, in den falsch summierten Zahlen (im Exel) handschriftlich korrigiert, so dass ein Wareneinsatz von mehreren zehn tausend Euro hinzugerechnet wurde. Wer kann helfen? Weiteren Rechtsbeistand kann ich mir nicht leisten!

Haftung, Steuerberater

Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus

Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall

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