Flohmarkt kaufen und Online weiter verkaufen?

Hallo an alle.

Ich wollte wissen wie ist der Regelung mit Netto einkauf und Brutto verkauf ?

ich entschuldige mich jetzt schon für die ganzen Rechtschreibfehler und bedanke mich für Euren Verständnis.

damit will ich sagen beispielsweise wenn ich jetzt in einem flohmarkt und ganze Karton voll LED Lichter kaufen möchte beispiel pro Stück würde ich es für 3 € kaufen und würde es gerne für 10-15 € weiter online verkaufen. Würde es gerne gewerblich machen ( Habe keine gewerbe ) nur meine Frage ist wie soll ich das machen( angehen ) Ich würde es mit 19% Mehrwertsteuer verkaufen Problem ist ich kann es nicht nachweisen dass ich es für 3 € gekauft habe weil der Person mir keine Quittung/Rechnung erstellen möchte ( Aussage hir ist Flohmarkt ) gibt es dafür irgendwie eine Lösung oder mir vielleicht mal einen Tipp geben was ich machen könnte.

weil diese Person hat sehr oft interessante Gadgets oder waren die er in Masse weiterverkaufen will angeblich sind es Retoure waren.Ich habe sehr viele einzelteile mal für mich gekauft und getestet funktioniert einwandfrei und würde es natürlich gerne in Mengen kaufen un weiter zuverkaufen ,deswegen wollte ich mich selbstständig bzw eine Gewerbe anmelden.Nur ich habe mitbekommen dass ich es nachweisen muss für wie viel ich es gekauft und das kann ich ja nicht ,mir ist es bewusst dass ich die 19% Mehrwertsteuer von der finanzamt nicht zurückbekommen würde aber das ist mir egal ich will nur keine Ärger mit finanzamt bekommen ein steuerberater konnte mir nicht helfen oder wollte nicht helfen ,da habe ich halt gedacht vielleicht gibt es ja jemanden der mehr Informationen besitzt oder hat und mir dabei weiterhelfen könnte vielen lieben dank .

Gewerbe, Steuern
Umsatzsteuererklärung nach Gewerbeabmeldung?

Hallo, kleiner Kontext

  • Gewerbe im Juli 2022 angemeldet mit Kleinunternehmerregelung
  • Gewerbe nicht nachgegangen, weil ich kurz danach einen Todesfall in der Familie hatte und sich mein ganzes Leben umgekrempelt hat
  • 0€ Ausgaben, Einnahmen
  • Gewerbe im März 2023 wieder abgemeldet nachdem ich es komplett aufgegeben habe

Nun habe ich 2 Monate nach der Abmeldungen einen Brief vom FA bekommen "Gewerbeabmeldung / Aufgabe / Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils"

Auf dem Brief wird gebeten die Umsatzsteuererklärung für den verkürzten Besteuerungszeitraum elektronisch abzugeben und den dazuliegenden Fragebogen für die Besteuerung erheblicher Tatsachen und zusammen mit einer "Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung" postalisch abzugeben.

Der Fragebogen erklärt sich eigentlich von selbst. Dort kann ich halt nur 0 und Nein antworten, da ich ja nichts generiert/liquidiert/veräußert habe.

Frage zu der Umsatzsteuererklärung die ich elektronisch dann über Elster abgeben soll:

Reicht nur der Hauptvordruck (USt 2 A)?

In meinem Fall müsste ich in jedem Feld auch nur eine 0 reinschreiben, stimmt das?

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Was ist eine Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung?

Da ich sowas nicht habe, soll ich das einfach auf ein extra Blatt angeben?

Ich werde natürlich sobald wie möglich selbst dort anrufen und nachfragen, aber frage einfach um bis dahin etwas Klarheit zu schaffen :smile:

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern

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