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Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

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Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern

Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt

Kann das Finanzamt mein Konto für die Schulden meines Partners pfänden?

Hallo!

Kurzer Erklärung: Mein Mann hatte vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet, das er nicht ausführen konnte, weil kurzfristig familiäre und gesundheitliche Gründe dazwischen kamen. Er hatte also zwar noch erste Investitionen gemacht, aber keinen Cent Einnahmen generiert und es schließlich auch wieder abgemeldet, weil es keinen Sinn hatte.

Beim Finanzamt wurde alles so angegeben wie es war, dennoch sollte er ständig zahlen, mal wurde behauptet, weil es zu spät, dann weil es falsch war, dann weil Unterlagen fehlten,... Auf Nachfrage kamen nie richtige Antworten, derjenige, der jetzt gerade Ahnung hatte, war immer nicht da, stattdessen wurde seinem AG plötzlich ein Pfändungsbeschluss über 1500€ zugestellt und mir am Tag darauf dieselbe Summe auf mein Konto überwiesen (war auf der PRIVATEN Steuer angegeben), was uns auch keiner erklärt hat, verstanden hat es auch niemand. Hab das Geld zurücküberwiesen, dann hatten wir vorerst Ruhe.

Jetzt, ca. ein ¾ Jahr später fangen sie wieder an, er schuldet ihnen was, Erklärungen gibt es keine. Heute kam eine Bescheinigung, dass sie an Bank X für IBAN DE123 einen Pfändungsbeschluss gesendet haben. Das ist halt MEIN Tagesgeldkonto. In dem Brief ist weder mein Name erwähnt, noch hab ich eine Info bekommen. Ich mein... Die pfänden MEIN Konto für etwas von meinem Mann, der nicht mal weiß, was da noch offen ist und warum.

Geht das? Ist das normal?! Ich hab auch eine kleine Selbstständigkeit und merk auch, dass da öfter mal irgendwas gehörig durcheinander gerät bei denen. Aber ist das überhaupt noch legal was die da machen?

Finanzamt, Pfändung, Schulden, Ehepartner

Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

Studium, Ausbildung, Finanzamt, Recht

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