Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

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Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

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Mit 18 rausgeworfen während Abitur?

Hallo,

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt, werde in 3 Monaten 18. Meine Eltern und ich hatten noch nie ein gutes Verhältnis, vor kurzem wurde mir dann auch offiziell der Titel "Sohn" abgenommen und gesagt, dass ich ab dem Tag nach meinem 18. Geburtstag rausgeschmissen bin. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch mitten im Abitur und sogar nahe der Prüfungen, ein festen Platz für ein Studium habe ich noch nicht.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, was ich genau tun kann. Thema finanzielles, ich habe in der Richtung nichts. Weder gespartes noch einen Nebenjob bisher. Führerschein auch noch nicht angefangen.

Mich interessiert jetzt, was ich, am besten jetzt schon, machen kann und woran ich mich dann spätestens an meinem 18. Geburtstag wenden kann. Jugendamt wäre die offensichtlichste Möglichkeit, bereits in Vergangenheit war da aufgrund von Spannungen Kontakt und auch ein betreutes Wohnen kurzzeitig im Gespräch, welches ich aber zu dem Zeitpunkt aufgrund von Schule, Freunden und meiner kleinen Schwester abgelehnt habe. Mit diesem Ultimatum meiner Eltern wäre das aber gezwungenermaßen auch eine Option.

Ich habe auch ein Angebot eines Freundes für eine WG zu zweit, das wäre aber erst möglich nach dem Abitur und eher in Richtung der Zeit des Studiums, außerdem will ich mich auch darauf noch nicht 100 Prozent verlassen.

Mein Vater und Mutter sind getrennt, ich wohne momentan bei meiner Mutter und Stiefvater, mein Vater bezahlt Unterhalt. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem biologischen Vater und besuche ihn auch alle 2 Wochen übers Wochenende, er hat aber nicht genug Platz um mich aufzunehmen, die Möglichkeit steht also außer Frage.

Ich brauche jetzt in der Hinsicht dringend Hilfe, ich will unter keinen Umständen irgendwie weit weg, auf der Straße wohnen oder die Schule so kurz vor dem Abschluss verschieben/abbrechen, aber andererseits kann ich die Hoffnung nehmen, dass das Verhältnis zu meinen Eltern sich bessert, es steht fest, dass das am 18. Geburtstag so passiert und ich auch auf keine Unterstützung mehr von ihnen zählen kann, solange sie nicht gesetzlich zu welcher verpflichtet sind.

Jetzt stellen sich meiner Meinung nach viele Fragen, das komplette Spektrum des alleine Wohnens eigentlich. Wie wohnt man alleine, was braucht man, ist das überhaupt möglich und was mache ich überhaupt wenn es soweit ist, welche finanziellen Mittel stehen mir zu (staatlich und gesetzlich von meinen Eltern), ob und wie ich arbeiten muss vielleicht, etc..

Ich wäre sehr glücklich über eine Antwort, die zumindest bei meinem momentanen Hauptproblem nach dem 18. Geburtstag helfen könnte.

LG

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