Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht
Anwaltbrief kreutzt sich mit getätigter Zahlung - was tun?

Einleitung:

Hallo alle zusammen. Ich habe zwei offene Rechnungen bei einer Zahnarztpraxis (gehabt). Beide etwa in höhe von 230€. Rechnung 1 ging dann vom Zahnarzt aus zum Anwalt, mit dem habe ich mich dann darauf geeinigt im Oktober die hälfte von Rechnung 1 zu bezahlen und die andere hälfte von Rechnung 1 inklusive Anwaltskosten habe ich dann im November bezahlt. Soweit alles gut.

Ich habe aber auch mit dem Anwalt ausgemacht, dass mit der zweiten Rate im November die zweite Rechnung ebenso bezahlt wird. Er weiß, dass mein Gehalt zum 15. eines jeden Monats kommt.

Zum Glück war mein Gehalt diesen Monat bereits zum 09. auf mein Konto eingegangen.

Problem:

Am 09.11. bekam ich aber abgesehen von meinem Gehalt einen NEUEN Anwaltsbrief. Darin war die Forderung von Rechnung 2 inklusive Anwaltsgebühren. Zu Zahlen (festhalten) bis zum 15.11.. Das Schreiben ist vom 07.11.. Ich bin ohne zu zögern auf die Bank gefahren und habe die ursprüngliche zweite Rechnung bei meinem Zahnarzt direkt beglichen. Der Faktor „Anwaltskosten“ ist aber noch offen. Zumindest in Rechnung zwei.

Frage:

Kann ich im schlimmsten Falle behaupten, der Brief wäre erst am 10.11. in meinem Briefkasten gelandet, die Rechnung war aber nachweislich am 09.11. bezahlt? Kann ich so die Anwaltskosten umgehen?

Kann ich behaupten es wäre kein Brief angekommen? Die Post macht ja auch mal Fehler.

Was wären die Alternativen um die doppelten Anwaltsgebühren zu umgehen? Sind die doppelten Anwaltsgebühren überhaupt legitim? Es sind zwei verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsnummern aber es geht um eine Behandlung und um eine Zahnarztpraxis.

Falls ihr noch Infos braucht um mir genauere Antworten geben zu können, stehe ich euch natürlich zur Verfügung.

Ich Danke im Voraus

Anwalt, Anwaltskosten, Rechnungsstellung

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