Anwaltskosten für Opfer?
Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Januar 2021 habe ich 2 Täter wegen Vergewaltigung angezeigt. Damals hatte ich mir eine Opferanwältin aussuchen sollen.
Ich habe jedoch überhaupt nichts mehr gehört von der Polizei und nach einem 3/4 Jahr wollte ich mich von meiner Anwältin beraten lassen. Jedoch hat die mich nur abgewunken.
Vor lauter Verzweiflung bin ich dann zu einem Rechtsanwalt, der eigentlich keine Opfer verteidigt. Aber er hat sich bereiterklärt mich zu unterstützen und hat jetzt in den zwei Fällen Akteneinsicht beantragt.
Das ist 3 Monate her und er hat immernoch keine Einsicht, klemmt sich aber wirklich dahinter, bei jedem Update schickt er mir eine Mail.
Ich kann nicht einschätzen, welche Anwaltskosten auf mich zukommen werden. Leider hat sich nämlich meine persönliche Situation geändert und ich werde bald aufgrund Krankheit arbeitslos sein. (Werde nur Krankengeld bekommen! Keinerlei Anspruch auf ALG I oder II!)
Am 2. Februar habe ich einen Termin bei ihm.
Damit ich dort nicht vom Stuhl falle: mit welchen Kosten ist zu rechnen? Letztes Mal hatte er gar nichts dazu gesagt…
LG
1 Antwort
Die Kosten variieren bei jedem Anwalt. Deswegen kann dir da keiner Helfen.
Wenn du wirklich nicht zahlen kannst würde ich eine Beratungshilfe beantragen sobald du Krankengeld bekommst.
Dann musst du nur zwischen 10-20€ zahlen.
Wenn du wirklich nicht zahlen kannst würde ich eine Beratungshilfe beantragen sobald du Krankengeld bekommst.
Beratungshilfe für eine schon mindestens 3Monate zurückliegende Beauftragung? Wo kann man diese denn dann noch rückwirkend beantragen?