Keine Lieferung der Ware. Roller bei Netto gekauft. Was kann ich tun?

Hallo,

ich brauche Hilfe zu folgendem Fall.

Ich habe am 06.01.2020 18:30 Uhr einen Roller bei Netto-Online gekauft.

Diesen habe ich direkt per Vorkasse gezahlt.

Die Lieferzeit auf der Webseite und auch in der Bestellbestätigung war mit 10 Werktagen nach Zahlungseingang benannt.

Am 10.01.2020 12:17 Uhr habe ich dann eine Zahlungsbestätigung per E-Mail bekommen in der steht das die Zahlung am 09.01.2020 eingetroffen sei.

Am 15.01.2020 14:18 Uhr habe ich dann per Mail eine Versandbestätigung der Ware erhalten.

Am darauf folgenden Tag dem 16.01.2020 15:03 Uhr kam eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg.

Am Mittwoch dem 22.01.2020 habe ich dann erstmals Kontakt zu Netto-Online aufgenommen um nachzufragen wann der Roller gelifert wird. Ich bekam eine E-Mail mit der Aussage, dass Netto bei der Spedition nachfrägt und sich dann wieder bei mir meldet.

Nach 24h sprich am Donnerstag dem 23.01.2020 habe ich dann angerufen uns nochmals nachgefragt. Aussage war ich sollte mich noch 24h gedulden.

Auch am Freitag dem 24.01.2020 habe ich erneut nachgefragt und es konnte mir keiner weitere Auskunft geben und hat mich gebeten bis Montag zu warten.

Habe dann am Montag dem 27.01.2020 erneut angerufen, hier hat mir ein Mitarbeiter gesagt die Spedition hätte gesagt es sei unterwegs. Der Mitwarbeiter konnte mir keine weitere Auskunft geben weder zur Spedition noch zur Lieferung.

Meine Frage ist nun:

Wie kann ich weiter vorgehen?

Ich habe Geld gezahlt und die Ware soll nun verschollen sein ?

Anwalt, Recht, Bestellung, Lieferung
Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum
Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

Anwalt, Bank, Datenschutz, Jura, Kredit, Recht, Werbung

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