Eine Freundin von mir hat einer mir nicht näher bekannten Frau Geld geliehen. Sie hat schriftlich bestätigt, dass sie den ganzen Betrag von 4.000 Euro spätestens am 04.08.2009 zurück zahlt. Meine Freundin hat sie daraufhin auf mein Anraten schriftlich zur Zahlung aufgefordert bis spätestens 17.08.2009 und hat ansonsten eine anwaltliche Beauftragung angedroht und damit ihr auch die Kosten des Anwalts. Dennoch ist keine Zahlung erfolgt, so dass meine Freundin gestern beim Anwalt war. Dieser verlangt aber von ihr jetzt die Kosten, die er andererseits von der Schuldnerin erstattet verlangt. Darf der Anwalt daher von meiner Freundin überhaupt seine Kosten verlangen?
Muss man Anwaltskosten zahlen, wenn sie die Gegenseite zahlen muss?
Anwaltskosten
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