Anwaltskosten bei Fondsklage

2 Antworten

Bei dem Wort "Sammelklage" kriege ich noch mal einen Schreihkrampf und das unstillbare Verlangen, jemand übers Knie zu legen.

Es gibt in Deutschland keine Sammeklagen. Was also soll Dein Verfahren denn sein?

Ist das ein Musterverfahren gemäß Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz? Zuständig ist das OLG.

Oder ist das eine simple subjektive Klagehäufung? An sich wäre da bei Dir das AG zuständig, aber bei Zusammenfassung etlicher Klagen könnte LG-Zuständigkeit schnell erreicht sein.

Und bei "marktgerecht" stehen mir die Haare zu Berge. Es gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Dir berechnete Honorar liegt erheblich unter dem gesetzlichen Honorar, jedenfalls bezogen auf den Gegenstandswert von 5.000,00 Euro. Das sagt Dir jeder Prozeßkostenrechner. Allerdings verschweigst Du uns, wie viele Kläger mit welchem Gegenstandswert es denn insgesamt gibt. Wenn das Dir berechnete Honorar nur anteilig von einem wesentlich höhreren Gegenstandswert berechnet wird, kann die Sache anders aussehen. Also: Mach entweder präzise Angaben oder geh zum Hellseher!


Currywurst 
Beitragsersteller
 06.08.2013, 15:29

Ist ja gut.....! Manche haben halt nicht oft mit diesen Themen zu tun und ich dachte eigentlich, daß man hier mal unverfänglich nachfragen darf..... Ich wollte hier keine akademische Ausführung, sondern einen RAT....