Muss Schuldner Anwaltskosten des Gläubigers erstatten?
Ich möchte zum Anwalt, weil ein Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Sind meine Kosten beim Anwalt vom Schuldner ebenfalls zu erstatten?
3 Antworten
Du musst jedoch bedenken, dass du selber die Kosten erst einmal beim Anwalt zahlen musst. Ob er sie dann geltend macht oder erfolgreich einzieht, ist eine zweite Frage und wird er tun müssen, wenn tatsächlich ein Verzug vorliegt. Es wäre dann ein Verzugschaden, den er damit neben der Hauptforderung geltend macht.
Die Frage ist auch, ob der Schuldner in der Lage ist, die Schulden und die Anwaltskosten zu zahlen. Wenn er insolvent ist, bleibt man auf den Forderungen sitzen. Müßte vorher recherchiert und abgewägt werden.
Nicht wenige Gläubiger (mit berechtigten Forderungen) nehmen zu Gunsten kurzfristiger Vorteile (Einsparen von Anwalts-und Gerichtskosten) langfristig umso größere Nachteile in Kauf (30 Jahre lang Verzicht auf möglicherweise erfolgversprechenden Beitreibungsaktionen), in dem sie auf einen vollstreckbaren Titel gegen den säumigen (leistungsschwachen) Schuldner (und seine Rechtsnachfolger) verzichten.