Vorschussrückzahlung wenn Klage abgewiesen?
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat vor dem Arbeitsgericht gegen mich geklagt. Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen, der Kläger trägt die Verfahrenskosten. Berufung wurde nicht eingelegt - Frist ist schon lange abgelaufen.
Ich habe meinem Anwalt einen Vorschuss gezahlt und zeitgleich eine Abtrittserklärung unterschrieben, dass der Anwalt beim Kläger einen Teil oder meine gesamten Anwaltskosten einfordern kann, wenn dies der Fall sein sollte.
Genau der Fall ist eingetreten und der Kläger trägt meine Anwaltskosten.
Ich habe meinem Anwalt betreffend dem Vorschuss mehrere Mail‘s geschrieben. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Gehe ich recht in der Annahme, dass mir der Anwalt meinen gezahlten Vorschuss zurückerstatten muss?
1 Antwort
Ist Dir bekannt, dass im Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei die Kosten eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts selber zu tragen hat und zwar ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens?
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=12a
Dein Rechtsanwalt braucht also nichts zu erstatten. Er hat vom Gegner nämlich kein Geld bekommen.
Die von Dir zitierte Kostenentscheidung bezieht sich nur auf die Gerichtskosten.
Ich habe es gelesen und verstanden.
Was ich dann allerdings nicht verstehen kann ist, dass mir mein Anwalt hiervon keinen Ton gesagt hat. Ich habe einiges an Schriftverkehr zwischen meinem Anwalt und mir. Hier erklärt er mir das weitere Vorgehen etc etc. Bei dem Punkt Kosten bittet er mich nur darum die Abtretungserklärung zu unterschreiben (mit dem Kommentar „Die Abtretungserklärung dient dazu, dass wir in dem Fall, dass die Gegenseite Ihre Prozesskosten (ganz oder teilweise) tragen muss diese unmittelbar bei der Gegenseite geltend machen dürfen.“).
Mir ist bekannt, dass der Kläger seine vorgerichtlichen Anwaltskosten in jedem Fall selbst zu tragen hat unabhängig vom Ausgang der Klage. Das betrifft aber nicht meine Anwaltskosten zur Verteidigung vor Gericht. Würde ja sonst auch keinen Sinn machen dem Anwalt eine Abtrittserklärung zu unterschreiben. Im Urteil steht „die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.“