PKH: Prozess verloren, kann gegnerischen Anwalt nicht zahlen, was nun?

1 Antwort

Faktisch kannst Du nichts tun ..;-(

Die PKH ist eben keine Rechtschutzversicherung. Das Risiko, dass man im Verfahren unterliegt und dann die Kosten des Gegenanwalts (nicht die Gerichtskosten) zu tragen hat, ist durch die bewilligte PKH nicht abgewendet.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-der-Klaeger-zahlen-muss-article689332.html

Was kann man nun tun?

Da Du nicht zahlen kannst, solltest Du nicht untätig auf den gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluß-Antrag des gegnerischen Anwalts warten, sondern die Höhe der veranschlagten Gebühren (durch deinen Anwalt) prüfen lassen. Z.B. sind Gegnerkosten, die im Prüfungsverfahren vor der Entscheidung der PKH angefallen sind, nicht abrechenbar. Außerdem gibt es faktische Einschränkungen bei den Gebührensätzen in einem PKH-(belasteten)-Gerichtsverfahren.

Von daher sollte die Gegner-Rechnung geprüft werden und ggf. zum Kostenfestsetzungs-Antrag der Gegenseite, vor dem Kostenfestsetzungs-Beschluß, entsprechender Vortrag erfolgen um das Gericht zu einer tatsächlichen Prüfung der Gegner-Liquidation zu veranlassen, da bei manchen Gerichten, aus Zeit- und Überlastungsgründen, Kostenfestsetzungsbeschlüsse all zu gerne einfach "durchgewunken" werden.

Ist der Kostenfestsetzungsbeschluß ergangen, kann der Gegner-Anwalt, mit einer minimalen Wartefrist (§ 798 ZPO) von zwei Wochen daraus vollstrecken.