Mein ehemaliger Arbeitgeber hat vor dem Arbeitsgericht gegen mich geklagt. Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen, der Kläger trägt die Verfahrenskosten. Berufung wurde nicht eingelegt - Frist ist schon lange abgelaufen.

Ich habe meinem Anwalt einen Vorschuss gezahlt und zeitgleich eine Abtrittserklärung unterschrieben, dass der Anwalt beim Kläger einen Teil oder meine gesamten Anwaltskosten einfordern kann, wenn dies der Fall sein sollte.

Genau der Fall ist eingetreten und der Kläger trägt meine Anwaltskosten.

Ich habe meinem Anwalt betreffend dem Vorschuss mehrere Mail‘s geschrieben. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Gehe ich recht in der Annahme, dass mir der Anwalt meinen gezahlten Vorschuss zurückerstatten muss?