Tankstellenzahlung , muß ich den Anwalt bezahlen?
Hallo
Ich habe an einer Aral Tankstelle für 20,00 € getankt. Leider funktionierte meine Karte nicht. Ausweis vorgelegt und Schuldschein mit Adresse über die Summe ausgefüllt. Als ich nach einigen Tagen, wie abgesprochen, bezahlen wollte, war der Vorgang nicht mehr da und das Geld wurde nicht angenommen, weil Buchungsbrobleme. Dann habe ich bei der Buchhaltung angerufen um eine Möglichkeit zu finden meine Rechnung zu begleichen.
Die Antwort hier, ich solle abwarten, ich bekomme Post. Nach2 Monaten dann Post vom Anwalt ich soll 95,00 € bezahlen. Keine Rechnung oder Mahnung erhalten. Ist die Tankstelle nicht auch angehalten den Schaden zu begrenzen. Eine einfache Rechnung hätte genügt. denn ich war ja zahlungswillig. Muß ich jetzt das 4-fache des ursprünglichen Betrages zahlen ??? Danke für die Antwort
1 Antwort
Du kannst nichts für die chaotische Buchhaltung der Tankstelle. Aber wir sollten mal ein bisschen Ordnung in die Sache bringen, um dir konkret helfen zu können. Das wird auch nötig sein, um dem Anwalt (und notfalls dem Gericht) den Sachverhalt darzulegen.
Fangen wir mal mit den Daten an:
- Wann hast du getankt?
- Wann wolltest du bezahlen?
- Wie wolltest du bezahlen?
- Wer hat wie deine Zahlung abgelehnt? Hast du überwiesen und das Geld kann zurück? Oder wolltest du vor Ort bezahlen (bar oder Karte)?
- Wann hast du die Buchhaltung angerufen?
- Mit wem hast du dort gesprochen? Gibt es Zeugen für das Gespräch? Irgendwas schriftliches?
- Wann hast du den Brief vom Anwalt erhalten?
- Hat der Anwalt eine schriftliche Original-Vollmacht des Tankstellenbetreibers für die Eintreibung der Forderung beigefügt?
Zur Schadensminderungspflicht des Gläubigers siehe § 254 BGB. Auch eine Auflistung der Einzelforderungen wäre hilfreich. Müsste dem Schreiben des Anwalts beigefügt sein. Denn die 95 € sind für mich so nicht nachvollziehbar. Ich komme auf maximal 70,20 € netto (ggf. zzgl. Umsatzsteuer, sofern der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist).