Anwaltskostenaufteilung bei Teilschuld
Ich habe aus einem Rechtsstreit 75% und die Gegenseite 25% zu tragen. Jetzt möchte mein Anwalt seine gesammte Rechnung (100%) und nicht 75% von mir bezahlt bekommen, weil eine Verrechnung erst später erfolgt. Im Rechtsstreit teilte mir der gegnerische Anwalt mündlich mit, dass er erst nach Ausgleich der Forderung seiner Mandantschft mir seine Rechnung zukommen lassen würde?!? Nun meine Frage: Wenn ich eine Rechnung der Gegenseite (die75%) auch zahle-und das ist mir klar,weil ich den Prozess verloren habe-warum soll ich dann aber auch die vollen 100% meinem Anwalt bezahlen?!? Im Umkehrschluss hiese dass dann ja, dass die Gegenseite auch erst mal 100% seinem Anwalt bezahlt und dann später verrechnet wird ??? Bitte nur bei gutem Wissen antworten!!!
2 Antworten
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Bist Du gern kompliziert?
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Du musst 75 % von allem zahlen, der andere 25 %.
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Wenn Du Deinem Anwalt 100 % bezahlst hast Du die 25 % für DEinen Prozessgegner verauslagt.
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Also ziehst Du, von dem was an den Gegner zu zahlen ist, (Deinen Zahlungsnachweis beigefügt) einfach die 25 % ab und fertig. Das nennt man Verkürzung des Zahlungsweges.
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Aufpassen, eventuell hat Dein Prozessgegner eine Pauschalvereinbarung mit seinem Anwalt, also die Rechnung prüfen.
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Zahle schnell Deinen Anwalt, lasse Dir seinen Anspruch gegen den Prozessgegner abtreten udn schicke alles an den gegnerischen Anwalt.
Deinen Anwalt braucht nichts anzugehen, was der Gegner Dir erstatten muß. Soll etwa Dein Anwalt das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderung tragen?