Schuldenbereinigungsplan Anwalt?
Hallo Community,
ich habe vor 2 Jahren einen Schuldenbereinigungsplan durch einen privaten Anwalt erstellen lassen und habe meinem Anwalt damals den vollen Betrag bezahlt auf den wir uns geeinigt hatten ( ca. 3.000€ ).
Ich zahle seit 2 jahren regelmäßig meine 400 € monatlich an meine 3 Gläubiger darunter ist ein Gläubiger die DSL-Bank. Die DSL-Bank hat als Aftraggeber für Inkassoverfahren bis jeher die Proceed collections beauftragt und ich zahle die verinbarten raten an die Proceed collections. Nun habe ich Post von der Intrum & DSL-Bank bekommen dass die DSL Bank einen neuen Inkassodienstleister hat nämlich die Intrum. Nach Absprache mit beiden Inkassounternehmen ( Proceed collections & Intrum ) ist das auch richtig so.
Jetzt habe ich nur das Problem dass die Intrum den Urpsungsbetrag den ich vor der Schulderegulierung hatte ( ca. 30.000 € ) haben möchte obwohl ich immer und regelmäßig meine raten bei der Proceed collections bezahlt habe.
Da die Intrum ziemlich aggressiv vorgeht und mir mir etlichen sachen droht musste ich wieder meinen Anwalt einschalten um diese Angelegenheit zu klären. Meine Frage ist jetzt, ist es berechtigt wenn der Anwalt mir bzgl. dessen eine Rechnung stellt ? Oder muss er diese Dienstleistung ohne Anspruch auf Geld erledigen weil es um eine " Alte bekannte " Angelegenheit geht. Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden, und bräuchte dringend Hilfe.
Nice to Know: Ich habe der Intrum die damals beim Schuldenbereinigungsplan geeinigte rate mit dem Hinweis auf dem Verwendungszweck " Unter Vorbehalt " überwiesen obwohl sie aktuell die Volle Summe fordern. Also es dient lediglich meiner Absicherung damit niemand von denen behaupten kann ich hätte nichts mehr gezahlt.
MfG,
Ich
1 Antwort
Der Anwalt ist nach deiner Beschreibung nicht der Verursacher der Probleme - also warum sollte er jetzt kostenlos für dich tätig werden müssen? Frag den Anwalt, ob das Inkassounternehmen ggf. für die Kosten geradestehen muss, wenn der Fehler bei denen liegt - dann kannst du die Erstattung ggf. einklagen.