Muss man Anwaltskosten zahlen, wenn sie die Gegenseite zahlen muss?
Eine Freundin von mir hat einer mir nicht näher bekannten Frau Geld geliehen. Sie hat schriftlich bestätigt, dass sie den ganzen Betrag von 4.000 Euro spätestens am 04.08.2009 zurück zahlt. Meine Freundin hat sie daraufhin auf mein Anraten schriftlich zur Zahlung aufgefordert bis spätestens 17.08.2009 und hat ansonsten eine anwaltliche Beauftragung angedroht und damit ihr auch die Kosten des Anwalts. Dennoch ist keine Zahlung erfolgt, so dass meine Freundin gestern beim Anwalt war. Dieser verlangt aber von ihr jetzt die Kosten, die er andererseits von der Schuldnerin erstattet verlangt. Darf der Anwalt daher von meiner Freundin überhaupt seine Kosten verlangen?
2 Antworten
Natürlich, der Anwalt will erst mal Geld sehen für seine Tätigkeit. Es ist ja durchaus möglich das bei dieser Frau nix mehr zu holen ist, und dann bleibt ihre Freundin auch auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen. Sollte aber was zu holen sein dann bekommt ihre Freundin ja die Anwalts- und Gerichtskosten zurück.
Deine Freundin hat den Anwalt beauftragt, also muss sie ihn zahlen. Er kann auch nur deine Kosten erstattet verlangen, wenn sie tatsächlich von dir gezahlt worden sind. Bei einer Erstattung von der Gegenseite wird der Anwalt die Kosten wieder an dich zurück zahlen.