Können Steuerfreibeträge zurück erstattet werden?

Guten Tag zusammen,

Ich habe folgendes Problem, unzwar war mein Verlusttopf bei -1216,94 € und mein Steuerfreibetrag bei 995,88 €.

Anschließend habe ich eine Aktie mit -707,78 € Verlust verkauft, sodass mein Verlusttopf auf -1924,72 € gestiegen ist.

Dann habe ich eine Aktie mit +2647,09 € Gewinn verkauft, sodass mein Verlusttopf ausgeschöpft war und die restlichen +722,37 € (+2647,09 € - 1924,72 €) vom Steuerfreibetrag abgezogen wurde. Mein Steuerfreibetrag betrug dann noch 273,51 € (995,88 € - 722,37 €). Dann wollte ich mein Verlusttopf wieder auffüllen und habe eine Aktie mit -779,45 € Verlust verkauft, sodass mein Verlusttopf auf -779,45 € angestiegen ist und mein Sparer-Pauschbetrag 273,51 € betrug.

Eine Woche später habe ich dieselbe Aktie weiter mit Verlust verkauft (Aktie komplett abgeschrieben), unzwar für -1524,60 €. Dann bin Ich davon ausgegangen, dass mein Verlusttopf auf -2304,05 € angestiegen ist, jedoch war das nicht der Fall und das hat mich irritiert. Mein Verlusttopf betrug laut Abrechnung -1581,68 € und aus heiterem Himmel war mein Sparer-Pauschbetrag wieder bei 995,88 €. Jetzt wollte ich wissen, warum das so ist.

Als ich die Aktie mit -1524,60 € Verlust verkauft hab, stand in der Rechnung "Aktie vor Geschäft" -57,08 € und "nach Geschäft" -1581,68 €.

Meine Frage lautet: Wieso wurden die -779,45 € Verlust auf die 273,51 € hinzuaddiert? (779,45 € + 273,51 € = 1052,96 € - 57,08 € = 995,88 €). Kann mich da jemand aufklären?

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Steuerfreibeträge können nicht erstattet werden, weil man Steuerfreibeträge nicht bezahlen muss.

Du machst Dir viel zu viel Arbeit. Es ist völlig unerheblich, was im Laufe des Jahres passiert. Dein Sparerfreibetrag ändert sich nicht, der bleibt immer gleich.

Am Jahresende werden die Erträge und Verluste saldiert und einzig der daraus resultierende Betrag, Gewinn oder Verlust wird Dir bescheinigt und in der Steuererklärung bei den Kapitaleinkünften erfasst.

Hast Du einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank eingereicht, wird ein evtl. Gewinn in Höhe des Sparerfreibetrages automatisch berücksichtigt.

Bist Du bei einem Broker, der keine solche Steuerbescheinigung ausstellt, must Du diese Rechnung selbst machen. Der Sparerfreibetrag wird dann erst vom Finanzamt angerechnet.

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Ich glaube, Du hast falsche Vorstellungen von der Hilfe, die Du hier im Forum bekommen kannst. Ich fasse mal zusammen, wie ich Deine Situation verstehe:

Du hast sehr kreativ eine Menge Schulden gemacht, die Du nicht zurückzahlen konntest. Dann hast Du Geld "kassiert", indem Du eine Menge Handyverträge mit günstigen Prämienhandys (zum Sammeln, ha, ha) abgeschlossen hast, von denen Du vorher wusstest, dass Du die monatlichen Gebühren nicht würdest zahlen können (Wenn das so war, ist das Betrug!). Dann hast Du die Handys verkauft und das Geld auch ausgegeben.

Irgendwann hast Du Dich dann auch noch von einer privaten "Schuldnerberatung" abzocken lassen, statt zu einer kostenlosen öffentlichen Schuldnerberatung zu gehen.

Auch irgendwann hast Du Deine Konten in D aufgelöst, weil hier nichts mehr lief und ein Konto im Ausland eröffnet (wie, möchte ich lieber nicht wissen).

Ich möchte auch lieber nicht wissen, wie Du das alles seit Jahren hin- und hergetrickst haben musst, auch im Hinblick darauf, ob auch strafbare Handlungen dabei waren. Was Du Dir allerdings hier im Forum für eine Hilfe versprichst, bleibt mir ein Rätsel.

Der einzige Weg, der Dir m.E. bleibt, ist eine kostenlose öffentliche Schuldnerberatung. Dort musst Du alles auf den Tisch legen und schnellstmöglich ein Privatinsolvenz in die Wege leiten (lassen). Ob Du das "nicht unbedingt" willst, ist hier gar nicht die Frage. Du solltest froh sein, wenn Du keine strafbaren Handlungen begangen hast, denn die daraus resultierenden Schulden fallen nicht in die Privatinsolvenz.

Es fällt mir schwer, Dir bei Deiner Einstellung Glück zu wünschen, ich hoffe, Du hast nicht auch noch Privatpersonen geschädigt, die "großen" werden das schon verkraften können. Hier findest Du passende Beratungsstellen und Informationen:

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/privatinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

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Damit Deine Frage nicht "noch immer nicht" beantwortet wurde, hiermit vorab:

Ja, die reine Rechnung ist auf +/- €100 richtig, was Du hier auch selbst überprüfen kannst:

https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php

Allerdings denke ich, dass Du hier keine Matheaufgabe lösen wolltest. Daher ist so eine Berechnung ziemlich sinnlos und bringt Dir gar nichts, außer dem "schönen" Gefühl, was sein könnte, wenn alles gradlinig und equivalent zur vergangenen Entwicklung liefe. Also völlig unrealistisch. Allenfalls für Zinsanlagen mit festem Zins und Fälligkeit nach vier Jahren würde so eine Rechnung Sinn machen. Aber so eine Konstruktion als Ratensparvertrag gibt es meines Wissens nicht. Ist auch in "Eigenarbeit" nicht realisierbar, schon allein, weil der Zins über vier Jahre nicht gleich bliebe.

Du kannst Dir natürlich, wenn Du (zu) viel Zeit hast, eine Menge nutzloser Gedanken machen. Wenn Du allerdings "mit dem Geld anlegen und Investieren beginnen" möchtest, solltest Du Dich auf die wesentlichen Dinge beschränken. Hierzu ein paar Hinweise.

  • Eine Anlage in ETF-Fonds sollte über min. 10 Jahre geplant werden.
  • Eine feste Rendite anzunehmen, heißt, von völlig falschen Voraussetzungen auszugehen, denn, theoretisch betrachtet, könnte so ein Fonds auch jahrelang im Minus liegen. Zwar unwahrscheinlich, aber möglich. Stärkere Schwankungen sind aber sehr wahrscheinlich. Daher muss man sicher sein, das Geld nicht zu einem festen Zeitpunkt zu benötigen.
  • Über diese lange Zeit sollte man sich nicht auf einen einzigen Fonds festlegen.
  • Dein ausgewählter Fonds ist nicht ausschüttend, sondern thesaurierend.
  • Wie schon erwähnt, muss ZaSt und SolZ berücksichtigt werden, also blieben, selbst bei gleichbleibender Ausschüttung weniger unterm Strich.

Mach mal einen schönen ETF-Sparplan mit einem kostengünstigen Fonds bei einem günstigen Broker, dann wird das schon.

https://www.finanztip.de/wertpapierdepot/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/msci-world/

Aber, wie bereits gesagt, nur mit Geld, auf das Du min. 10 Jahre verzichten kannst.

Und nicht vergessen, nur, wenn Du bereits min. drei Monatsgehälter Reserven für Notfälle oder kurzfristige Wünsche zurückgelegt hast. Das muss immer zuerst erledigt werden.

Viel Erfolg.

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Also ich will jetzt mal kurz zusammenfassen.

Du hast maßlos und planlos Schulden gemacht und weil Du dies irgendwie immer noch nicht so richtig begriffen zu haben scheinst, findest Du auch keinen Ausweg. Sich bei einem kommerziellen "Schuldnerberater", was noch nie jemandem geholfen hat, noch €2.500 weitere Schulden aufzuladen, setzt allem die Krone auf.

Wenn dann alles den Bach runtergegangen ist und man gar nicht mehr weiter weiß, fragt man mal in einem anonymen Forum um Hilfe. So funktioniert das Leben nicht und Du musst Dich/Deine Einstellung grundlegend ändern, das muss mal ganz klar gesagt werden.

Dass Dir niemand, Verwandte oder Chef, Geld leihen, wen wundert das?

Hier haben sich sehr viele große Mühe gegeben, Dir zu helfen, aber da Du selbst die Übersicht völlig verloren hast, wird das hier mit einzelnen, meist durchaus richtigen, Tipps so nicht mehr möglich sein.

Du musst schnellstmöglich einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung in Deiner Nähe machen. Schildere Deine Situation, vielleicht bekommst Du kurzfristig einen Termin.

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

Dort legst Du alle Unterlagen vor. Du kannst jetzt schon mal anfangen, zu sammeln, zu sortieren und eine Übersicht zu erstellen. Dort wird mit Dir zusammen dann ein Konzept erarbeitet, wie Du am besten aus Deinen Schulden wieder herauskommst, ob eine Privatinsolvenz möglich ist, was mir die beste Lösung zu sein scheint, und, und, und ...

Ebenso wird z.B. geprüft, ob die Kosten, die Dir von der kommerziellen Schuldnerberatung zusätzlich aufgehalst wurden, rechtmäßig sind.

Bevor Du dort einen Termin bekommen hast, machst Du keinerlei weitere Schulden und unternimmst keine weiteren eigeninitiativen Schritte. Du hast ein P-Konto, darüber steht Dir soviel Geld zu, dass Du davon leben können musst. Kommst Du damit nicht aus, musst Du sehen, welche Ausgaben Du noch zurückstellen oder reduzieren kannst. Wo bereits Pfändungen bzw. offene Forderungen laufen, zahlst Du bis dahin nichts, das wird ja nicht schwer fallen, Du hast ja nichts übrig.

Dann solltest Du Dich, und das meine ich ernst, mal mit Deinem Hausarzt oder Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um Deine, ich nenne das mal laienhaft "Kaufsucht" therapieren zu lassen. Wenn Du nicht lernst, Dein Verhalten zu ändern, wird Dir auch die Schuldnerberatung nur temporär helfen können.

Auch wenn es Dir nicht hilft, es gibt leider viel zu viele Leidensgenossen, weil es, besonders jungen Menschen aus rein kommerziellen Gründen viel zu leicht gemacht wird, solche Schulden anzuhäufen und zum Teil ihr Leben zu ruinieren.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei der Kehrwende.

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Gute Idee, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, "finanziell intellligenter zu werden", um später im Leben keine finanziellen Schwierigkeiten zu haben.

Die ersten wichtigen Schritte hast Du ja schon gemacht, eine Ausbildung zu beginnen und Dir Gedanken über Deine Zukunft zu machen.

Ob und was Du Dir später leisten kannst wird sich später entscheiden, wenn Du die nächsten Schritte hinter Dir hast.

Spare zunächst €2.000 bis 3.000 als Reserve auf einem Tagesgeldkonto an.

https://www.finanztip.de/tagesgeld/

https://www.kritische-anleger.de/

https://www.finanzfluss.de/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/das-kleine-einmaleins-der-geldanlage-10622

Weiteres Geld, auf welches Du etwas länger verzichten kannst, kannst Du als kurzfristiges Festgeld ansparen.

https://www.finanztip.de/festgeld-vergleich/

Hast Du Geld, auf welches Du min. 10 Jahre verzichten kannst und willst, kannst Du mit einem ETF-Sparplan, z.B. Auf den MSCI-World nichts verkehrt machen.

Viel Erfolg.

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/msci-world/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/

Bis Du das alles realisiert hast, hast Du Zeit genug, Dir das notwendige Basiswissen zu verschaffen. Informiere Dich nur auf seriösen Seiten, einige Links habe ich beigefügt.

Vergiss die vielen YT-Protzer/Influencer, die nur ihre eigenen Interessen im Sinn haben und lass Dich nicht in hochriskante Anlagen wie Kryptos etc. schwätzen. Da ist das schöne Geld schneller weg, als man denken kann.

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Lernen ist immer gut.

Nicht gut ist, das Lernen mit hochspekulativem Trading zu beginnen. Das kann man nämlich nicht mal eben mit einem Kursus lernen, sondern man braucht jahrelange Erfahrung und das entsprechende Kapital, auf das man jederzeit verzichten könnte, weil es nämlich plötzlich weg sein könnte. Entgegen den "schönen" Social-Media-Versprechungen verlieren nämlich die meisten damit Geld.

Leg Dir zunächst einen Geldbetrag auf einem Tagesgeldkonto zurück, der etwa drei Monatseinkünften entspricht. Was Du dann noch im Monat übrig hast, sparst Du zusätzlich an.

Dann schaffst Du Dir erstmal ein Grundwissen über Geldanlage. Dafür gibt es viele seriöse Portale:

https://www.finanztip.de/

https://www.finanzfluss.de/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/das-kleine-einmaleins-der-geldanlage-10622

und viele andere.

Dort findest Du viel zu lesen und viele Informationen. Das erfordert einige Zeit und Mühe, ist aber unverzichtbar.

In der Zwischenzeit richtest Du Dir ein Musterdepot ein, da kannst Du ein wenig "Trading" üben. Z.B. hier:

https://www.boerse-stuttgart.de

Die Geldanlage eines Anfängers beginnt allerdings sicher nicht mit Einzelaktien, sondern eher mit einem ETF-Sparplan.

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Natürlich gehören Aktien mit dem aktuellen Kurswert zum anrechenbaren Vermögen, was sonst? Was interessieren die Wohngeldstelle "nicht realisierte Gewinne"? Die interessiert Dein vollständiges Vermögen und dazu gehört alles.

https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph21.html

"Jeden Tag gucken" musst Du sicher nicht, obwohl man in eigenem Interesse ohnehin in nicht allzu großen Abständen mal sein Depot ansehen sollte.

Genaueres erfährst Du, wenn Du die Dir vorliegenden Bedingungen für die Gewährung des Wohngeldes genau durchliest. Dort steht sicher, wie man sein Vermögen ermitteln muss wie lange dieser Betrag gilt, bis er neu berechnet werden muss. Findest Du die Erklärung dort nicht, was spricht dagegen, bei der Sachbearbeitung, die den Bescheid erstellt hat, anzurufen und Dir die Pflichten genau erklären zu lassen? Das machen die dort gerne, Telefonnummer steht auf dem Bescheid.

Da Du ja nicht vorhast, falsche Angaben zu machen, wäre das doch der einfachste Weg.

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Du musst Dich nicht "um die Abführung der Abgeltungssteuer kümmern", sondern in Deiner Steuererklärung die im Jahr 2020 die erzielten Kapitalerträge angeben. Den Rest regelt dann das Finanzamt und der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.

Selbstverständlich kannst Du Verluste, die in der gleichen Kategorie angefallen sind, gegen entsprechende Gewinne aufrechnen. Was im Laufe des Jahres passiert, ist uninteressant. Es zählt das ganze Jahr kumuliert.

Ich persönlich würde nie einen ausländischen Broker nehmen, weil mir die Rechnerei viel zu umständlich wäre. Von einem deutschen Broker bekommt man die Zahlen für die Steuererklärung am Anfang des Jahres automatisch geliefert und muss die Zahlen nur noch übertragen. Auch evtl. "Verlusttöpfe" werden automatisch berücksichtigt.

Was dem Finanzamt "in der Regel" ausreicht, kann Dir niemand sagen, weil es dafür keine feste Regel gibt. Man kann seine Steuererklärung zunächst ohne Belege einreichen und dann entscheidet der Sachbearbeiter oder der Finanzamts-Computer, ob und wenn ja, welche Belege Du ggf. einreichen musst.

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Ja, Du hast einen Fehler gemacht.

Jemandem, der etwas "nebenbei sparen" möchte und nach einem Tagesgeldkonto fragt, einen Fondssparvertrag anzudrehen, geht überhaupt nicht.

Das sind "Anlagen" für zwei völlig verschiedene Zielvorgaben. Und jemandem, der sich ein wenig Geld zurücklegen möchte, einen Fondssparplan zu empfehlen, ist eine glatte Falschberatung.

Der "Berater" hat natürlich nicht dieselben Interessen wie Du, sondern möchte mit einem (nicht besonders empfehlenswerten) Eigenprodukt der Sparkasse Provisionen verdienen.

Meine Empfehlung:

Tritt von dem Vertrag zurück und eröffne online ein Tagesgeldkonto.

https://www.finanztip.de/tagesgeld/

Es gibt immerhin noch minimale Zinsen und Du hast ein "Sparkonto" auf dem Du beliebig Geld zurücklegen und jederzeit bei Bedarf darüber verfügen kannst.

Solltest Du noch mehr Geld sparen wollen und nicht unbedingt eine Filiale benötigen, eröffne ein kostenloses Girokonto bei einer Direktbank. Das Girokonto Deiner Sparkasse ist bestimmt nicht besonders kostengünstig.

https://www.finanztip.de/girokonto/

Ich persönlich habe mein Konto bei der DKB. Dort hat man alles kostenlos, sogar ggf. ein Wertpapierdepot und Bargeld erhält man auch an jedem VISA-Geldautomaten kostenlos.

Falls Du einmal langfristig (min. 10 Jahre) Geld entbehren kannst und etwas für Deine Altersvorsorge tun möchtest, kauf keine Deka-Fonds, sondern versuch es, auch online, mit einem günstigen ETF-Sparplan.

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/msci-world/

Viel Erfolg.

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Wie schon beantwortet wurde, eine seriöse Umschuldung ist mit Sicherheit unter den gegebenen Umständen nicht möglich. So einen Kredit wird er nicht bekommen.

Von den vielen angebotenen Umschuldungen in "jeder Situation" sollte man auf jeden Fall die Finger lassen, da man damit garantiert nur abgezockt wird.

Einzige realistische Möglichkeit wäre, zu versuchen, mit den aktuellen Gläubigern eine Regelung mit kleineren Raten und einem entsprechend längeren Rückzahlungszeitraum zu finden.

Er könnte auch zu einer kostenlosen Schuldnerberatung in seiner Nähe gehen und sich dort helfen lassen.

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

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Ich bin mir nicht sicher, ob es grundsätzlich im Rahmen des Freibetrages zulässig wäre.

also nirgends angeben, auch nicht beim Insolvenzverwalter

Das geht auf keinen Fall, denn falls Erträge/Gewinne anfallen, müssen "Vermögensverbesserungen" angezeigt werden und auch korrekt versteuert werden.

immer wieder neu einzusetzen bzw. im Depot zu belassen

ändert daran nichts. Besser gar nicht erst über solche Tricksereien nachdenken.

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Ein Freistellungsauftrag geht nicht "rückwirkend", damit hat das Finanzamt nichts zu tun, der ist nur für die Bank. Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn Du die max. €211, die Du auf max. €801 Kapitalerträge gezahlt hast, zurück bekommen willst.

Wenn du Deine Steuererklärung bereits am Anfang des Jahres gemacht hast, hast Du wohl Pech gehabt, da die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Frag sicherheitshalber nochmal beim Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Bei der Besteuerung gibt es keinen Unterschied zwischen Erträgen aus Aktien und ETFs. Beides sind Erträge aus Kapitalvermögen, die dem Abzug von KeST und SolZ unterliegen.

Du kannst entweder einen Freistellungsauftrag (bis max. €801 Kapitalerträge) an Deine Bank erteilen, dann werden bis zu dieser Höhe keine Steuern abgezogen und auch in der Steuerklärung bleibt dieser Betrag frei.

https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

Für höhere Kapitalerträge werden dann 25% KeSt und darauf 5,5% SolZ abgezogen. Ist Dein persönlicher Steuersatz nicht höher, solltest Du eine Steuererklärung abgeben, da Du dann in der Regel einen Teil der Steuern erstattet bekommst.

Hast Du einen höheren persönlichen Steuersatz und einen Freistellungsauftrag erteilt, gelten die Steuern, die auf Kapitalerträge über €801 abgezogen wurden, als endgültig und Du musst keine Steuererklärung abgeben, falls Du nicht aus anderen Gründen dazu verpflichtet bist.

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