Können Steuerfreibeträge zurück erstattet werden?
Guten Tag zusammen,
Ich habe folgendes Problem, unzwar war mein Verlusttopf bei -1216,94 € und mein Steuerfreibetrag bei 995,88 €.
Anschließend habe ich eine Aktie mit -707,78 € Verlust verkauft, sodass mein Verlusttopf auf -1924,72 € gestiegen ist.
Dann habe ich eine Aktie mit +2647,09 € Gewinn verkauft, sodass mein Verlusttopf ausgeschöpft war und die restlichen +722,37 € (+2647,09 € - 1924,72 €) vom Steuerfreibetrag abgezogen wurde. Mein Steuerfreibetrag betrug dann noch 273,51 € (995,88 € - 722,37 €). Dann wollte ich mein Verlusttopf wieder auffüllen und habe eine Aktie mit -779,45 € Verlust verkauft, sodass mein Verlusttopf auf -779,45 € angestiegen ist und mein Sparer-Pauschbetrag 273,51 € betrug.
Eine Woche später habe ich dieselbe Aktie weiter mit Verlust verkauft (Aktie komplett abgeschrieben), unzwar für -1524,60 €. Dann bin Ich davon ausgegangen, dass mein Verlusttopf auf -2304,05 € angestiegen ist, jedoch war das nicht der Fall und das hat mich irritiert. Mein Verlusttopf betrug laut Abrechnung -1581,68 € und aus heiterem Himmel war mein Sparer-Pauschbetrag wieder bei 995,88 €. Jetzt wollte ich wissen, warum das so ist.
Als ich die Aktie mit -1524,60 € Verlust verkauft hab, stand in der Rechnung "Aktie vor Geschäft" -57,08 € und "nach Geschäft" -1581,68 €.
Meine Frage lautet: Wieso wurden die -779,45 € Verlust auf die 273,51 € hinzuaddiert? (779,45 € + 273,51 € = 1052,96 € - 57,08 € = 995,88 €). Kann mich da jemand aufklären?
2 Antworten
Steuerfreibeträge können nicht erstattet werden, weil man Steuerfreibeträge nicht bezahlen muss.
Du machst Dir viel zu viel Arbeit. Es ist völlig unerheblich, was im Laufe des Jahres passiert. Dein Sparerfreibetrag ändert sich nicht, der bleibt immer gleich.
Am Jahresende werden die Erträge und Verluste saldiert und einzig der daraus resultierende Betrag, Gewinn oder Verlust wird Dir bescheinigt und in der Steuererklärung bei den Kapitaleinkünften erfasst.
Hast Du einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank eingereicht, wird ein evtl. Gewinn in Höhe des Sparerfreibetrages automatisch berücksichtigt.
Bist Du bei einem Broker, der keine solche Steuerbescheinigung ausstellt, must Du diese Rechnung selbst machen. Der Sparerfreibetrag wird dann erst vom Finanzamt angerechnet.
Dein Sparerpauschbetrag ändert sich nicht während du Aktien mit Verlust oder Gewinn verkaufst. Der Sparerpauschbetrag ist seit 2023 für jede natürliche Person in Deutschland 1000,00 €.