Auto pfändbar auch wenn man nicht selber Versicherungsbeiträge zahlt?

6 Antworten

Da kommt jetzt die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen man die Versicherungsbeiträge und die Steuer zahlt:

Normalerweise zahlt die der Halter des Fahrzeugs. Wenn ein Dritter dessen Schulden übernimmt wird er dadurch weder zum Halter noch zum Eigentümer des Fahrzeugs.

Der Vollstreckungsgläubiger erfährt in solchen Fällen noch nicht einmal davon, dass ein Dritter den Beitrag und die Steuer übernommen hat.

Wenn der Dritte aber offiziell Halter ist wird das Gläubiger von einer Zwangsvollstreckung abhalten.

Zwar bedeutet Halter zu sein nicht, dass man auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muß, aber es wird oft schwer fallen, das Eigentum des Schuldners in solchen Fällen nachzuweisen.

praktisch jeder kann ein Auto versichern bzw versteuern, das hat mit Besitz desAutos garnix zu tun.

Ich selber nutze seit vielen Jahren ein Auto und zahle beides, weil der Besitzer garnicht selber in der Lage ist, dieses nutzen zu können.

Es kommt meiner Meinung nach einzig darauf an, auf welchen Namen dieses Auto angemeldet wurde.

In diesem Rahmen wäre interessant zu wissen, was mit dem Auto passiert, welches schon verpfändet wurde, man sieht doch in der TV Werbung oft die Werbung zb bei PFANDO sowas zu verpfänden, und man nutzt es weiter, obwohl es verpfändet wurde.

Da weiß ich selber keine Antwort darauf, habe sowas nie genutzt.

Aber ansonsten kommt es nur darauf an, auf welchen Namen es angemeldet wurde, der ist auch der Besitzer.

Mageres Schmunzeln - dann kannst Du sicherlich den Kaufvertrag vorweisen bzw. die Zahlung nachweisen - Zahlung per Überweisung bzw. "Barzahlung", indem Du via Kontoauszug nachweist, dass Du zum Zeitpunkt X Betrag Y abgehoben hast .... tja Gerichtsvollzieher sind nicht blöd, die kennen solche Mätzchen.

Vergiss besser solche (strafbaren) Tricksereien.

Der Gerichtsvollzieher ist viel cleverer als Du!