deine Nichte hat vollkommen richtig gehandelt.

wäre sie 10 Minuten Gassi gegangen und das Kind wird wach und es passiert etwas, dann wäre das Theater groß gewesen.
sie soll sich etwas anderes suchen, und den Eltern klipp und klar sagen das sie dafür nicht aufkommen wird, ist eh kein finanzieller Schaden entstanden, den Teppich kann man für ganz schmales Geld reinigen.

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wenn du morgen zu deiner Hausärztin gehst ,dann darf sie dich 3 Tage Rückwirkend AU schreiben, tut sie es nicht, dann mußt du dir aus dem KH die Bescheinigung holen, die wird dir aber ohne Probleme ausgestellt.

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Gesetzlich steht lebenslang

Nein, wenn sich der Gesundheitszustand nach einem Gutachten wieder soweit verbessert das der GdB (MdE) wieder unter 20 rutscht, dann wird die Zahlung der Verletztenrente wieder eingestellt.

Daher kommt es darauf an was im Gutachten steht.
In den meisten Fällen wird das erste Rentengutachten nach Abschluß der Behandlung (KH, Reha, usw.) erstellt, das ist dann auch wenn sich in der nächsten Zeit der Gesundheitszustand verbessern kann oder sogar laut den Ärzten Verbessern wird ein vorläufiges Gutachten.
Sollte es laut Gutachten keine Verbesserung der Gesundheit und somit auch keine Änderung des GdB (MdE) ergeben, dann steht im Gutachten: "Rente auf unbestimmte Zeit" in solch einem Fall kann man davon ausgehen das sich der GdB nicht mehr ändert und es die Rente Lebenslang gibt.Ein Beispiel:
Ich habe eine Inverse Schulterprothese und daher bekomme ich die Rente auf unbestimmte Zeit da ein künstliches Gelenk ein GdB von 30 auf Dauer beinhaltet.

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Natürlich gibt es Möglichkeiten das deine Eltern ohne dich auswandern und du hier in Deutschland bleiben kannst, aber da müßen deine Eltern zustimmen, tun sie es nicht, heißt es für dich Koffer packen und von den Freunden verabschieden bis du 18 Jahre bist,dann kannst du selbst bestimmen wo du leben möchtest.

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wenn deine Firma nicht an den Tarifvertrag gebunden ist, dann steht dir der gesetzliche Urlaub zu, und das sind die 20 Tage für eine 5 Tagewoche die in deiner Abrechnung oder im Arbeitsvertrag stehen.
Somit hast du genau 4 Wochen gesetzlichen Urlaub in Jahr.
Hättest du eine 6 Tagewoche dann würden dir 24 Urlaubstage zustehen.
Hättest du eine 4 Tagewoche dann würden dir 16 Urlaubstage zustehen.

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Natürlich versucht die BG sich vor weiteren Kosten zu drücken, dein Doc sagt das es vom Unfall kommt und die BG behauptet das es von einer Vorerkrankung kommt, daher wollen sie die Einsicht in deine Krankenakte haben. Wenn du ihnen das verwehrst wird der Antrag auf eine E- Rollstuhl mit Sicherheit abgelehnt. Es wird wohl darauf hin hinauslaufen das Gutachter eingeschaltet werden, ich hoffe dein Doc steht dir dabei mir Rat und Tat zur Seite.

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wenn das Sparbuch auf deinen Namen ausgestellt ist und du nun Ü21 bist, kannst du das Sparbuch auflösen ohne das jemand anderes davon erfährt.

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Das Jugendamt wird immer die Mutter an erster Stelle stellen wenn es um Kinder geht, außer das Kindswohl ist bei dir gefährdet, aber dein Ex kann sich mit seiner Drogenvergangenheit und Gefängnissaufenthalt abschminken jemals das Sorgerecht für eure gemeinsames Kind zu bekommen.

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