Hallo ich war bis 31.08.2024 freiberuflich im IT Bereich tätig. Hatte Kleinunternehmerstatus. Deshalb keine Umsatzsteuerpflicht. Seit 01.09.2024 hat mich mein vorheriger Auftraggeber fest angestellt. Dem Finanzamt habe ich noch nichts gemeldet. Als Optionen habe ich folgendes: Meinen Betrieb bis zum 31.12.2024 ruhen zu lassen und die Betriebsaufgabe zum 01.01.2025 dem Finanzamt mitzuteilen. Dies hätte den Vorteil, dass ich eine eventuelle Betriebsaufgabe erst 2026 in der Steuererklärung für 2025 abrechnen müsste. Das Problem dabei ist, was mache ich mit meinen betrieblichen Gegenständen ( PC, Fachbücher, Büroausstattung usw. ) die benutze ich ja jetzt als Angestellter weiter? Gäbe es eine Möglichkeit die betrieblichen Gegenstände zunächst im Betrieb zu belassen zumindest einen Teil, oder muss ich die alle überführen in mein Privateigentum?