Kindergeld-Debatte, wieviel Steuern spart man mit dem Kinderfreibetrag maximal?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sind rein politische Spielchen und Kräftemessen.

Und es geht um das Einlösen eines Versprechens.

Das Kindergeld wurde schneller erhöht, als der Kinderfreibetrag und bei der letzten Erhöhung hatten die Koalitionspartner wohl reingeschreiben, dass es für den Kinderfreibetrag nachgeholt wird. Das Fordert die FDP nun ein.

Von 2022 auf 2023 wurdde der Kinderfreibetrag von 219,- (1+2 Kind) und 225 (ab dritten Kind) auf einheitlich 250,- Euro erhöht. 11,1 bzw.14,1 %.

Der Kinderfreibetrag erhöhte sich von 8.548,- auf 8.952,-, also um 4,7 %. Die Erhöhung auf 9.312,- ürde gegenüber 2022 auch nur eine Erhöhung von 8,9 % bedeuten.

Es ist für Politiker normal, etwas für sein eigenes Klientel zu fordern, wenn der Koalitionspartner etwas für seine Leute haben möchte, aber man muss es auch zulassen, dass man an seine eigenen zusagen erinnert wird, insbesondere bei so einer (von der Summe) Marginalie.

Für mich persönlich, mal als Beispiel, würde es, wenn ich ein Kind hätte 12,- Euro mehr pro Monat bedeuten. Klar, ich wüsste kaum, was ich mit dem plötzlichen Reichtum machen sollte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

betroffen 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 11:25

Da danke ich Dir erstmal wfw. Dass es zum Kinderfreibetrag noch einen Betreuungs/Erziehungsfreibetrag gibt, habe ich nun zur Kenntnis genommen. Das erhöht die steuerliche Wirkung ja nochmal um rund 45%. War das bei meinen Kindern auch so?! ...Ach den gibt es erst seit 2002 -soso.

wfwbinder  24.01.2024, 11:34
@betroffen

Das. acht ja das Steuerrecht für Steuerberater udn Finanzbeamte so spannend, während die Neuerung bei einem Postler darin besteht, dass er jeden Tag die Briefe mit einem anderen Datum stempelt (entschuldige bitte, der Kalauer musste sein), haben wir jedes Jahr Änderungen zu beachten und fast jede Regierung fügt etwas für ire Lieblingskundschaft ein. Deshlab gibt es seit einiger Zeit "Jahressteuergesetze" die in einem Gesatz Änderungen in 3-10 anderen Gesetzen auslösen.

Wenn ich mich mit Petz1900, Meandor, Wurzlsepp usw. treffen würde, könnten wir mit Stichworten, bei denen andere Leute nur "Bahnhof" verstehen, auf Jahre, oder Dinge verweisen.

7 b, 10 e, usw. würden uns etwas sagen, einem Laien nur im Ausnahmefall, wenn er selbst betroffen war.

Bei vielen § müsste man noch a.F, oder n.F. für alte, oder neue Fassung dazu setzen.

betroffen 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 12:04
@wfwbinder

Ja danke. Bei uns wars 10e - das hat uns gut unterstützt. Zur Zeit kämpfe ich Laie mit "energetischen Maßnahmen" und "nachträglichen Herstellungskosten" b

"wieviel Steuern spart man mit dem Kinderfreibetrag maximal?"

Kinderfreibetrag x Spitzensteuersatz.

Ggf. zzgl. Kirchensteuer und SolZ

Aber das erhaltene Kindergeld wird gegengerechnet, beides erhält man nicht.


betroffen 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 19:57

Ja - ist klar. Wfw hat den gesamten Freibetrag, also Kinderfreibetrag PLUS Betreuungs/Erziehungsfreibetrag (den ich nicht gerechnet hatte und der auch nicht in den Medien erwähnt wurde) gerechnet und so... komme auch ICH auf das Ergebnis dass die ~Reichen~ etwas mehr bekommen könnten als die Armen. Nun ist die Frage beantwortet. Danke!

Neiddebatte kann man es natürlich nennen.

Aber es wäre eine Bevorzugung von Besserverdienern, natürlich eine Idee der FDP, von wem auch sonst.

Eine besserverdienende Familie hätte eine Steuerersparnis bis zu 325 € im Monat, während das Kindergeld nur 250 € beträgt. Und die 250 € müssten dann reichen für nicht nicht so gut Verdienenden.


betroffen 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 09:58

Kannst Du mir die 325 € erklären?

wfwbinder  24.01.2024, 11:45
@betroffen

Darf ich, wobei ich auf einen anderen Betrag komme.

geplanter Kinderfreibetrag 9.312,- Euro. Höchststeuersatz 45 % incl. Reichensteuer + 5,5 % Soli = 4.420,87 Steuerentlastung. 3.000,- Kindergeld bekommt auch er angerechnet, denn man hat nur die Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag, also Gesamtentlastung durch Kinderfreibetrag 368,- Euro. Da ihm das Kindergeld mit 250,- Euro wieder gegengerechnet wird, was er ja bekommen hat, bekommt er duch die Einkommensteuererklärung noch 118,- Euro nach.

Petz1900 hat vermutlich nur den "normalen" Höchststeuersatz von 42 % gemeint.